Hallo,
ich habe ein gemeinschaftliches Testament vorliegen, in welchem sich die Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und als Schlusserben die Kinder nebst Teilungsanordnungen. Das Testament enthält weiter folgenden Passus: " Sollte jemand der Erben unsere Verfügung anfechten wollen, soll derjenige nur den Pflichtteil erhalten". Beide Ehegatten sind nunmehr verstorben, so dass der Schlusserbfall eingetreten ist. Es wird von einer "Verwirkungsklausel " ausgegangen mit der Folge, dass die Kinder auflösend bedingte Vollerben und zugleich aufschiebend bedingte Vorerben geworden sind. Die Kinder benötigen einen Erbschein. Mir wurde nun ein Auslegungsvertrag vorgelegt sowie notariell beurkundete Verzichtserklärungen aller Kinder, dass diese unwiderruflich auf sämtliche in Betracht kommende Anfechtungsrechte verzichten. Beantragt wird daraufhin ein Erbschein für die Kinder zu gleichen Teilen ohne die Angabe der Vor- und Nacherbschaft. Hättet ihr Bedenken gegen die Erteilung eines solchen Erbscheins?