Beiträge von Bienenfresser

    Hallo,

    ich hänge mich hier mal ran:

    Meine Bekl. 1-3 haften f. d. Kosten als Gesamtschuldner.
    Leider konnten Urteil und Berichtigungsbeschluss bzgl. Gesamtschuldnerschaft dem Bekl. 3 nicht zugestellt werden. Dieser weilt im Ausland, Anschrift unbekannt.

    Der KV beantragt daher Kostenfestsetzung gegen 1+2 als Gesamtschuldner. Ist das möglich?

    Ich kann zwar die Klausel entsprechend einschränken. Aber die Grundentscheidung ist ja insgesamt bzgl. 3 noch gar nicht "in der Welt"......

    E ist eingetragener Eigentümer zu 1/2.
    E schließt mit Ehefrau F einen Ehe- und Erbvertrag (1918) :

    a) Gütertrennung

    b) der Überlebende soll bis zu seinem Tod befreiter Vorerbe sein. Nacherbfolge soll bei gffls. schon am Tag der Wiederheirat eintreten.

    ENDE

    Zuerst verstirbt E. - das Grundbuch wird nicht berichtigt.

    Später verstirbt F und wird gem. Erbschein beerbt von ihren Kinder aus 1. Ehe K1 und K2 (gesetzliche Erbfolge)

    E wird lt. Erbvertrag beerbt von F als (befreiter) Vorerbin.

    Lt. StAnz hatte E keine Kinder; andere mögliche erbberechtigte Angehörige (neben der Ehefrau) sind nicht angegeben.


    Wie sieht die Nacherbfolge nach E aus?

    Hallo,

    ich habe einen neuen Fall:

    der Beklagte wird zunächst von RA 1 vertreten. Dann meldet sich RA 2 für ihn und legt Vollmacht vor.
    Sodann wird die Klage zurückgenommen, die Kosten hat der Kläger zu tragen. RA 1 stellt KFA.
    RA 2 hat das Mandatsverhältnis des Bekl. zu RA 1 schriftlich gekündigt aufgrund seiner Prozessführungsvollmacht.
    RA 1 widerspricht dem und steht auf dem Standpunkt, dass eine rechtswirksame Kündigung nicht vorliegt.

    Kann das KF-Verfahren durchgeführt werden? Der Anspruch des Beklagten besteht schließlich.....
    Umfasst die Prozessvollmacht auch das Recht einem anderen RA (hier: RA 1) zu kündigen? Explizit erwähnt ist dies nicht in der vorgelegten Vollmacht.
    Hat RA 1 noch Vollmacht zum KFA?
    Wem wäre der KFB am Ende auszuhändigen?

    Eine Anfrage an den Beklagten, ob und gflls. wann er selbst RA 1 gekündigt hat oder ob er RA 2 dazu die Vollmacht erteilt hat, blieb bisher unbeantwortet.

    Wat nu?:gruebel::confused:

    Ich setze doch nur fest, dass (normalerweise) z.B. Bekl. 1 und Bekl. 2 als Gesamtschuldner die Kosten des Klägers i.H.v. X € tragen.
    Wie die Gesamtschuldner im Innenverhältnis haften, weist der KFB nicht aus.

    -> Hier könnte ich dann m.E. bestenfalls beschließen, dass K und B2 als Gesamtschuldner 50 % der Gerichtkosten und 50% der außergerichtl. Kosten des K zu tragen haben.

    Darüber hinaus (konkrete Festsetzung von 50 % gegen B2) wäre der KFA wohl zurückzuweisen.

    Richtig wäre:
    Gerichtskosten tragen K und B2 je zur Hälfte
    RA-Kosten (= außergerichtliche Kosten) von K trägt B2 zur Hälfte, im übrigen der K selbst

    ->Ja, so dachte ich mir das auch - steht aber anders da

    Und jetzt wäre die Frage, ob man die verkorkste KGE mit etwas pressen in diese Richtung drehen kann. :):teufel:

    -> Ziemlich weit aus dem Fenster gelehnt, oder? Ist das überhaupt zulässig?

    P.P.S: Und der richterliche Kollege wird zwangsangemeldet zur freiwilligen Nachschulung für Kostenentscheidungen[/QUOTE]

    -> sehr gerne

    P.S.: Sorry, bin an den Zitaten gescheitert...

    Antrag aus Klage gegen B1:
    B1 wird verurteilt an K Schadensersatz i.H.v. X € zu zahlen zzgl. vorgerichtl. Kosten und Zinsen.

    Klageerweiterung - inhaltsgleich- auf B2.

    Urteil:
    B2 wird antragsgemäß verurteilt. Im übrigen Klageabweisung.

    Außergerichtl. Kosten B1 trägt K
    Außergerichtl. Kosten B2 trägt dieser selbst
    Außergerichtl. Kosten K und Gerichtskosten trägt K, davon 50 % als Gesamtschuldner mit B2.

    Danke für eure Meinungen und Hilfestellungen!

    Hallo,

    ich hänge mich mal hier an.
    In meiner KGE heißt es: Kl trägt die gerichtlichen Kosten, davon 50% als Gesamtschuldner mit Bekl.
    Die außergerichtl. Kosten des Kl trägt er selbst, davon 50% als Gesamtschuldner mit Bekl.

    KV stellt KFA gegen Bekl. über RA-Gebühren und Auslagen +zzgl. Hälfte der Gerichtskosten.

    Was mache ich damit?