Hallo,
ich hänge mich hier mal ran:
Meine Bekl. 1-3 haften f. d. Kosten als Gesamtschuldner.
Leider konnten Urteil und Berichtigungsbeschluss bzgl. Gesamtschuldnerschaft dem Bekl. 3 nicht zugestellt werden. Dieser weilt im Ausland, Anschrift unbekannt.
Der KV beantragt daher Kostenfestsetzung gegen 1+2 als Gesamtschuldner. Ist das möglich?
Ich kann zwar die Klausel entsprechend einschränken. Aber die Grundentscheidung ist ja insgesamt bzgl. 3 noch gar nicht "in der Welt"......