Beiträge von OhneRat

    Ich habe keine Ahnung, wie eine D-Mail aussieht, aber dann würde ich mal spontan sagen, dass es offensichtlich keine ist. Die E-Mailadresse beinhaltet den Nachnamen des Absenders und da sie beim Empfänger offenbar mit Vor- und Nachname in dessen Adressenliste abgespeichert ist, werden zusätzlich vor der Mailadresse Vor- und Nachname des Absenders angezeigt. Aber natürlich ist das keine Gewähr für den Absender. Dann muss ich mir also ein Amtsniederlegungsschreiben vorlegen lassen, richtig?