Herzlichen Dank für eure Antworten!
Beiträge von Krinchen
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Guten Morgen,
ein Berufsbetreuer hat einen Handyvertrag auf seinen Namen abgeschlossen, weil die Betroffene keine Telefonverträge abschließen kann, da sie in der Schufa steht. Sie hatte vorher eine Prepaidkarte, das ist aber teurer als der Vertrag. Diese Vorgehensweise entspricht dem ausdrücklichen Wunsch der Betroffenen.
Ich stehe total auf dem Schlauch. Ich denke, dass das nicht zulässig ist und der Betreuer den Vertrag rückabwickeln/ kündigen muss oder steht auch hier der Wunsch der Betroffenen über allem anderen? Da es sich hier um einen schwierigen Betreuer handelt, der sehr wenig Wissen aber sehr viel Dreistigkeit mitbringt und alles, was ihm nicht passt, zum LG bringt, muss ich mir sicher sein, bevor ich ihn anschreibe.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
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Ach ja richtig, den gibt's ja auch noch...
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Warum hat der Bevollmächtigte der Ehefrau was zu melden, wenn der Betreute Alleineigentümer ist?
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Eventuell könnte man auch die Kollegen im Grundbuch fragen oder in die entsprechenden Grundakten schauen.
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Bei uns ist es im jeweiligen Geschäftsverteilungsplan so geregelt, dass wenn der Geschäftsleiter und dessen Vertreter nicht da sind, der dienstälteste Rechtspfleger zuständig ist. Sollte der Direktor und sein Stellvertreter nicht anwesend sein ist der dienstälteste Richter auf Lebzeit zuständig. Da sollte sich also immer jemand finden...
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Die Kollegin hat das "Nachhausegehenlassen" ja mit dem Geschäftsleiter abgesprochen, der es dann an den Direktor weitergegeben hat.
Vielen Dank nochmal für eure Antworten, jetzt kann meine Kollegin das Gespräch mit dem Ausbildungsleiter beruhigt abwarten, denn zumindest in Bezug auf ihn hat sie nichts falsch gemacht. -
Ich danke euch für eure Antworten! Eine Frage hätte ich dann aber doch noch: Wenn man die Anwärter früher als offizielles Dienstende nach Hause gehen lassen möchte. Mit wem hat man das abzusprechen? Mit dem Geschäftsleiter/Direktor oder mit dem Ausbildungsleiter?
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Das ist richtig, nur war es in meiner Ausbildung schon so, dass der Ausbilder uns in Ausnahmefällen auch mal früher hat gehen lassen. Die Anwärter müssen die Stechuhr nicht nutzen.
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Welche Aufgaben hat denn ein Ausbildungsleiter gegenüber den Kollegen die die Ausbildung übernommen haben? Darf er ihnen irgendwelche Vorschriften bezüglich der Art und Weise der Ausbildung machen? Eine Kollegin an unserem Gericht hat richtig Ärger mit unserem Ausbildungsleiter. Sie hat die Anwärter in Absprache mit dem GL mittags nach Hause geschickt, weil es keine Akten mehr zu bearbeiten gab und es unerträglich heiß draußen war. Danach haben Sie und die Anwärter einen Anpfiff bekommen und der Kollegin hat er eine Notiz hinterlassen, dass nach seinem Urlaub ein ernstes Gespräch bzgl. der Ausbildung zu führen sein wird.
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Freiwillig reicht hier kein Betreuer den Bericht und die Rechnungslegung ein und kaum einer ohne Erinnerung. Zwei spezielle Betreuer nie vor Zwangsgeldfestsetzung, dafür reichen die beiden schon vor Ablauf des Zeitraums ihre Vergütungsanträge ein
Die Richter interessiert das leider gar nicht... -
EUREKA kommt auf 360,80 EUR (30.01.-16.03. Status nach 1 Jahr Heim/mittellos 3,1 Std*44 EUR + 17.03.-29.04. Status nach 1 Jahr Wohnung/mittellos 5,1 Std*44 EUR)
Man bekommt leider nicht angezeigt, wie das Programm auf die Rechnung kommt... -
Muss dann die Bank erkennen, dass es sich bei beiden Pfändern um die gleiche Forderung handelt??
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Bei uns kommen die Aufgabenkreise Vermögenssorge ohne Verfügung über Konten und Vermögenssorge ohne Barverfügungen ziemlich häufig vor.
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Bei uns ist das auch so, dass man ab 60 Jahren von der Teilnahme am Bereitschaftsdienst befreit ist. Das wurde zusammen mit dem Personalrat in der Dienstvereinbarung zum Bereitschaftsdienst festgelegt.
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Ich sehe das auch so, dass es auf den Status im jeweiligen Quartal ankommt.
Ich habe einmal die Differenz rückwirkend festgesetzt, allerdings war der Fall so, dass die Betroffene von Anfang an vermögend war. Das Vermögen bestand allerdings fast ausschließlich aus einem Grundstück mit Haus und der Bezirksrevisor war einverstanden, dass die Vergütung bis zum Verkauf des Hauses aus der Staatskasse gezahlt wird. -
Die Gerichtskasse. Um ganz sicher zu gehen kannst du auch in der Sofortauskunft schauen, da steht wer Vollstreckungsbehörde ist.
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Vielen Dank!!!
Die bis 2005 an unserem Gericht erlassenen FH-Titel sind oft problematisch, weil die damalige Rpflin nicht so richtig wusste was sie macht, das aber mit einem unglaublichen Selbstbewusstsein. Dooferweise hat sich aber fast nie jemand beschwert. -
Ich sehe das auch so. Nur bringt es dem Schuldner nichts, ein im Debet geführtes Konto in ein P-Konto umzuwandeln, da alle Eingänge auf dem Konto, bis zum Ausgleich der Forderung durch die Bank verrechnet werden können.
Richtig und freigeben können wir auch nichts mehr, weil das P-Konto den § 850 l ZPO ausschließt...
Also ist es ausnahmsweise mal nur positiv für den Schuldner, wenn die Bank das so handhabt.