Hallo an alle
so kurz vor dem Wochenende hätte ich auch eine Frage zu dem Thema. Die Thematik ist mir nicht neu, allerdings habe ich nun erstmals den Fall, dass Käufer und Verkäufer verwandt sind (Mutter und Sohn) und Streit innerhalb der Familie scheint es wohl auch zu geben und das ist super...
Die Mutter ist befreite Vorerbin und in Abt. II ist ein Nacherbenvermerk. Nacherben sind die 4 Kinder.
Die Grundstücke (2 Wohnhäuser mit Gaststätte und viele landwirtschaftliche Flächen) sollen an Sohn A gehen. Tochter B stimmt in der Urkunde der Löschung des NE-Vermerks zu.
Beantragt wird nun die EV mit Wirksamkeitsvermerk.
Vorgelegt wird mir ein Verkehrswertgutachten. Der reguluäre Kaufpreis ist 1.468.664,00 Euro. Tatsächlich bezahlen soll der Sohn A aber viel weniger, es werden verschiedene Gegenleistungen verrechnet.
Die beiden Nacherben (die nicht mitwirken) muss ich nun ja anhören. Ich wurde gebeten, mitzuteilen, wann die Schreiben rausgehen, da die Vorerbin "verbale Attacken befürchtet".
In der Urkunde stand folgendes:
Die Beteiligten erklären zum Zustandekommen des Kaufpreises:
Der Verkehrswert des Grundbesitzes beläuft sich ausweislich des Gutachtens des vom Regierungspräsidium XY bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Sachgebiete landw. Betriebswirtschaft und landw. Schätzung
Kaufvertrag 123 des Herrn Dipl. Ing. agrar (FH) Max Müller vom 10.05.2022 auf 1.468.664,00 Euro.
Die Notarin soll dieses Gutachten dem Grundbuchamt vorlegen.
Der Erwerber hat in der Zeit von 1992 bis 2024 selbst in den vorgenannten Grundbesitz investiert. Diese Investitionen belaufen sich auf 968.000,00 Euro. Dies anerkennt der Verkäufer ausdrücklich.
Die gem. S 4 dieser Urkunde vereinbarten Wohnungsrechte mitsamt der Übernahme der Wohnnebenkosten, die Botengänge usw. sind als Gegenleistung des Käufers weiter vom Kaufpreis abzuziehen und zwar mit 84.000,00 Euro für das persönlich Wohnungsrecht, dazu die Wohnnebenkosten mit 25.000,00 Euro, weiter das Vermietungsrecht mit 50.000,00 Euro und die Botengänge mit 20.000,00 Euro.
Mithin ist ein Kaufpreis von 353.000,00 Euro geschuldet.
Die Wertansätze für die Wohnungsrechte sind auch im Gutachten enthalten. Bauchweh machen mir die selbst getätigten Investitionen des Sohnes A und die Botengänge... Die Notarin schrieb, dass sie mir hier noch weitere Anerkennungen für die getätigten Ausgaben schicken kann.
Ich wäre hier sehr über Erfahrungsaustausch/Meinungen dankbar. Da mir jetzt ja klar ist, dass es wohl Widerstand der beiden angehörten Nacherben geben wird, muss die Vollentgeltlichkeit absolut sicher belegt sein.
Viele Grüße und schon mal ein schönes WE an alle.