Beiträge von deadlock

    In Sachsen war man (zumindest bei Richtern) der Auffassung, dass diese aufgrund ihrer richterlichen Unabhängigkeit durch ausdrückliche Verfügung auch die DPAG als zustellendes Postunternehmen festlegen können. Als Rechtspfleger habe ich dies auch ab und zu angeordnet (idR aber erst nach einer fehlgeschlagenen Zustellung durch das durch Ausschreibung zum Zuge gekommene Unternehmen).

    Welche Möglichkeiten für einen Wechsel von der Justiz zu einer Kommune gibt es, wenn das OLG (Bayern) der Versetzung nicht zustimmen will?

    Zu meinem Fall:

    Ich habe mich auf eine freie Stelle bei einer Kommune beworben, Bewerbungsgespräch, mündliche Zusage von der Kommune, Personalakte wurde bereits eingesehen. Mein OLG (Bayern) will der Versetzung aufgrund Personalmangels jedoch nicht zustimmen.

    Danke :)

    Oben genannte Raubernennung ist im Hinblick auf Deinen Beamtenstatus grds. (für Dich) die sauberste Lösung.

    Alternativ kann Du Deine Entlassung beantragen. Diese ist zum beantragten Zeitpunkt auszusprechen. Sie aber kann so lange hinausgeschoben werden, bis die Amtsgeschäfte des Beamten ordnungsgemäß erledigt sind, längstens jedoch drei Monate, Art 57 BayBG.

    Wenn Du eine feste Zusage (einschl. Zustimmung Personalvertretung) hast, wäre das eine Option. Der Rest ist dann Abstimmungssache mit der Kommune.

    Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.

    Solche Aussagen zeigen eigentlich ganz gut auf, warum wir ein Nachwuchsproblem haben.

    Gnädigerweise darf man nach 3 Jahren auf einen unbefristeten Vertrag hoffen.

    Wenn man dann vergleichweise in § 14 TzBfG schaut, in dem als gesetzlicher Regelfall zwei Jahre als Höchstfrist normiert wird, wird einem klar, warum die Leute nicht gerade zum öffentlichen Dient strömen.

    Die zwei Jahre "Höchsfrist" gelten nur für sachgrundlose Befristungen nach § 14 Abs. 2 TzBfG. Mit Sachgrund nach § 14 Abs. 1 TzBfG kann ich theoretisch unendlich befristen. Insofern ist das Entfristungsprogramm schon sinnvoll (bzw. schlicht und ergreifend aufgrund der Realitäten auf dem Arbeitsmarkt zwingend notwendig).

    Aus Sicht des Bewerbers: Ich lese häufiger den Satz in Bewerbungen "Ich stimme der Einsichtnahme in die beim OLG XY geführte Personalakte zu. Ich möchte jedoch bitten, hiervon nur im Falle eines ernsthaften Interesses Gebrauch zu machen." Hintergund ist, dass (je nach Aktenführung) die Schreiben zur Versendung der Personalakte selbst zur Akte genommen werden. Und es macht (auch wenn daran grundsätzlich nichts auszusetzen ist) keinen guten Eindruck, wenn dort indirekt 20 Bewerbungen (und keine Zusagen) hervorgehen.

    Aus Sicher einer Personalverwaltung: Grds. so wie BREamter. Wir fordern allerdings die PA erst an, wenn die Vorstellungsgespräche durch sind. Daher wollen wir idR im Rahmen der Bewerbung auch die letzte Regelbeurteilung und die aktuell maßgebliche Ernennungsurkunde sowie die Urkunde zum Studien-/Berufsabschluss sehen.

    Zur Fairness gegenüber dem Gericht: Ich war vor einiger Zeit in einer ähnlichen Situation. Ich habe bei der Dienststellenleitung offen angesprochen, dass und weshalb ich mich noch einmal weiterentwickeln möchte. Das gibt der Personalverwaltung ja auch die Chance, ggf. auf die eigenen Wünsche einzugehen. Die einzelnen Bewerbungen sind dann nicht von Belang - es klappt ja auch selten immer auf Anhieb beim ersten Mal mit Bewerbungen.

    Aber frage bei denen ob die deine erdienten Pensionsansprüche mit übernehmen. Denn wenn dich Berlin nicht gehen lassen will so dass es auf keine Versetzung hinausläuft, sind die weg.

    Die jeweiligen Beamtenversorgungsgesetze sehen meines Wissens eine entsprechende Berücksichtigung vor.

    Die Frage ist, ob der aufnehmende Dienstherr eine "Kompensation" durch den abgebenden Dienstherr erhält. Denn der hat schließlich Jahre einen Beamten gehabt, für den er später keine Ruhestandsbezüge zahlen muss. Geregelt ist die im Versorgungslastenstaatsvertrag und den durch die Länder hierzu erlassenen Vorschriften. Kurzzusammenfassung: Raubernennung kein Ausgleich, bei freiwilliger Abgabe Versorgungslastenausgleich.

    All dies ist ber kein Problem des jeweiligen Beamten.

    In Sachsen ist es verboten. Das Verbot ist in Nr. 36 der VwV Dienstordnung geregelt. Ähnliche Vorschriften dürfte es sicher auch in anderen Bundesländern geben.

    Therapie- oder Begleithunde fallen nicht hierunter - die habe ich auch schon in Dienstgebäuden gesehen.

    Wenn der Ortswechsel nach Sachsen im Fordergrund steht, dann würde ich zweigleisig fahren:

    1. Initiativbewerbung bei OLG/GenStA (ggf. auch beim LSG, OVG, LAG, FG - das sind für den gehobenen Dienst ebenfalls personalverwaltende Dienststellen).

    2. Bewerbung auf andere Stellen im öffentlichen Dienst (https://www.karriere.sachsen.de/). Ein späterer Wechsel in die sächsische Justiz ist in Anbetracht der derzeitigen Personallage auch später noch möglich (sofern gewüscht).

    Ein Wechsel direkt nach dem Studium hat dabei einen Vorteil. Es gibt ja die schon oft angesprochene Übereinkunft der OLG, keine Raubernennungen vorzunehmen. Daraus resultiert häufig das Erfordernis, dass man später einen Tauschpartner beibringen muss. Verfolgt man das hier im Forum, kann das eine längere Angelegenheit werden. Ich kenne auch Rechtspfleger, die mangels (geeigenetem) Tauschpartner den Weg aus der Justiz heraus gewählt haben, damit eine Familienzusammenführung möglich ist.

    Was ist daran mißverständlich? Wir bilden (nach eigenem Bedarf :rolleyes: ) aus und dann geben wir die Leute an andere Stellen ab, für die wir weder ausbilden noch die sich wenigstens an den Ausbildungskosten beteiligen. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir kommen hier auch gerade in den "Genuß" neuer Bundesstellen, an die wir ersatzlos Leute verlieren. Glaubt ernsthaft jemand, da käme hier Begeisterung auf?

    Und da muss sich die Justiz (wohl in fast allen Bundesländern) an die eigene Nase fassen. Ich weiß wovon ich spreche, da ich auch in der Justiz Personal gemacht und nun das Ressort gewechselt habe. Es ist bei vielen Verantwortlichen eben noch nicht angekommen, dass Personalverwaltung mehr ist, als nur Einstellung und dann Verwaltung im schlechtesten Wortsinne.

    Personalmangel gibt es nahezu überall im öffentlichen Dienst. Aber in anderen Ressorts bzw. bei anderen Dienstherren ist mit unseren Abschlüssen deutlich mehr drin. Das meine ausdrücklich nicht nur pekuniär. Und was nützt die schöne sachliche Unabhängigkeit, wenn ich keine Zeit finde, diese auch mit Leben zu füllen, da ich meine Pensen aufgrund dauerhafter Unterbesezuung nicht schaffe?

    Die Tendenz ist - aus meiner Sicht leider - deutlich erkennbar. Die Zahl der Rechtspfleger die sich nun bei mir (außerhalb der Justiz) bewirbt nimmt deutlich zu. Dabei kann man übrigens auch die Zufriedenheit der Bediensteten mit dem jeweiligen Gericht/der jeweiligen Staatsanwaltschaft deutlich erkennen.

    Meines Erachtens sind es keine "Raubübernahmen" sondern geltendes Recht.

    Stimmt. Allerdings findet dann keine Versorgungslastenteilung statt, da der abgebende Dienstherr nicht zugestimmt hat. Das heißt, der neue Dienstherr trägt die kompletten Pensionskosten, obwohl der Beamte die zum Teil woanders "erdient" hat. Je älter der Beamte, desto unwirtschaftlicher für den "Raubernenner".

    Es ist aber auch vollkommen in Ordnung, dem Richter zu sagen "Sie haben am [Datum] durchterminiert. Ich bin für das Protokoll eingeteilt und informiere Sie darüber, dass ich um [Uhrzeit] für [Dauer] Mittagspause machen werde, komme was wolle. Sie möchten sich vielleicht darauf einstellen".

    Dann ist es Sache des Richters, der Verwaltung zu sagen "kümmert euch um eine Vertretung für die Dauer der Mittagspause".

    Aus meiner Sicht auch die richtige Lösung. Denn im Kern geht es um einen Konflikt zwischen richterlicher Unabhängigkeit (Richter) und den Möglichkeiten der Personalbedarfsdeckung (Verwaltung).

    Aber ob es nur die Verwaltung ist, die "gängig gemacht" werden muss, wie AndreasH meint, bezweifle ich stark. Wenn eh schon überall Personalmangel herrscht, sind mitunter auch der Verwaltung rein faktisch die Hände gebunden.

    Das ist ja völlig schräg. Habe ich noch nie gesehen und auch selbst noch nie gemacht.

    Die Frage wurde hier schon mehrfach durchgenommen mit unterschiedlichen Ansichten.

    Ich habe das schon mehrfach gesehen und erfolgreich selbst so gemacht, und das an verschiedenen Behörden. Anders kenne ich das gar nicht. :nixweiss: Die einzige Streitfrage war, viel viel vom Dienstweg ausdrücklich auf den Briefkopf des Bewerbungsschreibens aufgelistet werden musste.
    Vermutlich mache ich das dann einfach nach einer unterschiedlichen Ansicht.

    Ich würde es aus folgenden Gründen definitiv nicht auf dem Dienstweg laufen lassen:

    1. Nicht jede Personalverwaltung sieht die Bewerbung nach außerhalb sportlich. Wenn man schon wegen mangelnder persönlicher Perspektiven gehen möchte, kann spätestens jetzt aus dem subjektiven Empfinden ein Fakt werden.

    2. Ressort- und Dienstherrenwechsel sind nicht immer sooo einfach. Aus Sicht der "neuen" Behörde sind Leute aus dem eigenen Bereich einfacher einzuschätzen, da man die Beurteiler, die Beurteilungsdurchschnitte und ggf. den Bediensteten selbst kennt. Von außerhalb muss man daher häufiger noch einen Tick besser sein. Ein paar Absagen sollte man daher nicht zu negativ bewerten, zumal es in der Regel auch einige Mitbewerber unbekannter Qualifikation gibt. Jede zusätzliche Personalaktenanforderungen ohne Versetzung lässt aber den nächsten Personaler stutzig werden. "Warum nimmt den niemand, wenn er so gut ist?" Fazit: Personalakte sauber halten!

    In der Praxis wird es daher häufig so gemacht:

    a) Direkte Bewerbung ohne Info der eigenen Personalverwaltung (ggf. Info an den Vorgesetzten, je nach Vertrauensverhältnis)

    b1) Letzte Beurteilung und Zeugnisse gleich mitschicken und die Einwilligung zur Einsichtnahme in die PA geben, mit der Bitte diese nur bei konkretem Interesse abzufordern. (Vorteil: Man zeigt gleich, dass man nix zu verbergen hat)

    oder

    b2) Einwilligung noch nicht geben.

    Sollte die Bewerbungsdienststelle Interesse haben, gehört es meines Erachtens zum guten Stil, dass der Bewerber vorher seine eigenen Vorgesetzten und die Personalverwaltung selbst informiert. Absprachegemäß kommt im Anschluss die offizielle Aktenanforderung der potenziellen neuen Personalverwaltung.

    M. E. ist der echte Nachteil der (starren) Rechtspflegerlaufbahn, dass einem Zusatzqualifikationen keinen Vorteil bringen, allenfalls im Bereich der Verwaltung oder bei einem Wechsel in eine andere Behörde (z. B. Rechnungshof). Wärst du in einer anderen Beamtenlaufbahn könnte ein Zusatzstudium weitere Türen innerhalb der Laufbahn öffnen.

    Die Zusatzqualifiation bringt leider (auch in der Verwaltung) nichts. Ich kenne mehrere Rechtspfleger, die noch Masterabschlüsse (oder Diplome) im juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich "draufgepackt" haben. Die haben inzwischen die Justiz verlassen.

    Bezüglich des Jurastudiums sind mir auch mehrere Rechtspfleger bekannt, die diesen Weg gegangen sind. Sie waren dabei so schnell und gut, dass sie mittlerweile als Richter eingestellt wurden. Allerdings haben sie sich zeitlich unmittelbar nach dem Rechtspflegerstudium für diesen Weg entschieden und mussten das sichere Beamtentum zunächst aufgeben. Sie haben es jedenfalls nicht bereut. Ist allerdings nur Hörensagen.

    Der Besoldungsanspruch entsteht natürlich auch erst mit dem Tag der Ernennung (wenn ein früheres Datum in der Urkunde steht, dann mit Aushändigung der Urkunde). Zwar kann man rückwirkend in die Besoldungsgruppe eingewiesen werden (in meinem Bundesland sind das max. drei Monate), das müsste aber extra verfügt sein.

    Auch alle sonstigen Fristen (z.B. Wartezeiten für Beförderungen, Probezeiten, etc.) laufen erst ab dem Tag der Ernennung.

    Daher ist jeder Behördenleiter immer gut beraten, Urkunden schnellstmöglich unters Volk zu bringen. Ich kenne das so, dass man bei kurzfristigen Beförderungen auch Leute im Urlaub anruft und ihnen anbietet "mal fix reinzukommen".

    Ganz grundsätzlich (und aus eigener Erfahrung):

    Das Rechtspflegerstudium bringt drei anstrengende Jahre mit sich - mit Familie gilt das umso mehr. Wer "nur" pendelt, nachittags und abends die Kinder betreut und dann bis spät am Abend sich um das Studium kümmert, wird es sehr schwer haben. Da sollte der Partner einem schon tageweise den Rücken komplett freihalten. Ich bin an diesen Tagen immer im Wohnheim geblieben und habe mir die anderen Tage für die Familie "freigearbeitet".

    So Corona (hoffentlich bald) vorbei ist, wird der Präsenzunterricht wieder im Vordergrund stehen. Die kleinen Lerngruppen im Vergleich zur Uni und den direkten Kontakt zu den Dozenten habe ich immer als Vorteil empfunden.

    Das sollte man bei der Entscheidung bzgl. der Bewerbung vielleicht bedenken.

    Die Probleme beim Wechsel an sich wurden ja schon des Öfteren diskutiert.

    Eine Rückzahlungsverpflichtung ist meistens nur vorgesehen, wenn man aus dem Öfftlichen Dienst an sich ausscheidet. Ein Dienstherrenwechsel zu Kommune/Bund/anderem Bundesland löst die Rückzahlungsverpflichtung in der Regel nicht aus.

    Die Frage, ob ich auf den rechtlichen Inhalt eingehe, hängt meines Erachtens vom Inhalt der DAB. Deren Sinn ist ja die Überprüfung des Handelns im Hinblick auf Dienstpflichtverletzungen. Da wir aber in der Regel nicht kurz vor der Rechtsbeugung stehen, dürfte eine kurze Erläuterung zum Verfahrensablauf genügen.

    Was meine Entscheidungen angeht, habe ich meist sinngemäß formuliert:

    Eingang Antrag nach § XY am... Zwischenverfügung/Anhörung Beteiligter am... Entscheidung nach § YZ am... Rechtsmittel wurden nicht eingelegt... oder: Erinnerung/Beschwerde eingelegt am... Ergebnis...

    So sachlich und emotionslos wie möglich.

    [...] Das nächste Ding is ja, wenn der Präsident es als DAB auslegen würde, dürfte ich die Akte dann ja wohl nicht mehr weiter bearbeiten, oder? [...]

    Nein. Solange der Präsident die Geschäftsverteilung (ggf. auch im Einzelfall) nicht ändert, bleibst du Bearbeiter. Ansonsten könnte man ja solange DAB in die Welt schleudern, bis ich den Richter/Rechtspfleger meiner Wahl habe...