Hallo alle zusammen,
ich habe hier einen Fall bei dem sich mir die Frage stellt, ob ich eine neuen Erbscheinsantrag bzw. neue eidesstattliche Versicherung beurkunden muss oder nicht.
Folgender Fall:
Ehemann verstorben.
Gesetzliche Erbfolge: Ehefrau + 2 (volljährige Kinder)
Ehefrau stellt einen ESA nach gesetzlicher Erbfolge.
Vor Erlass des Erbscheins findet eines Kinder ein vom Erblasser verfasstes Testament und liefert es zur Eröffnung bei Gericht ab.
Darin ist die Ehefrau als Alleinerbin eingesetzt.
Das Testament ist jedoch mit dem Computer geschrieben und lediglich händisch unterschrieben.
Jetzt die Frage zur praktischen Bearbeitung:
Da das Testament formunwirksam ist, verbleibt es bei gesetzlichen Erbfolge. Einen Erbscheinstrag nach gesetzlicher Erbfolge haben wir ja bereits beurkundet.
Jetzt enthält dieser ESA allerdings noch den Passus dass kein Testament vorhanden ist (was ja falsch ist, es gibt ja ein Testament, es ändert halt nichts an der Erbfolge, da es unwirksam ist).
Ist trotzdem ein neuer ESA bzw. eidesstattliche Versicherung erforderlich oder lässt sich diese Krux mit einem Aktenvermerk lösen ?
Bin gespannt, wie ihr in der Praxis damit umgeht.
Vielen Dank