Beiträge von Meiki

    Ich würde mal sagen : sehr viel !
    Schließlich ist Stuttgart nicht der Nabel der Rechtspflegerwelt in Ba-Wü.
    Im übrigen passiert es im Forum öfters , dass "gescheite" Antworten nicht zwingend etwas mit der ursprünglichen Fragestellung zu tun haben müssen.

    Das dürfte eine klassische Fehleinschätzung sein. Vielmehr hast Du das Thema komplett verfehlt.

    @MS: Es tut mir leid, dass Du hier auf Deine höfliche Frage keine höfliche und angemessene Antwort bekommst, sondern Dir Belehrungen und Vorträge von selbsternannten Moralaposteln anhören musst. Nicht alle Kollegen sind so! Ich wünsche Dir viel Spass und Glück beim Studium!

    Yepp bzgl. Dirk :daumenrau.
    Vielleicht gibt's in 3,5 Jahren hier auch die VAZ ?
    Zumindest hat das der hiesige Landesverband auf der Agenda.

    Ansonsten liegt es mir fern, jemanden nahe zu treten.
    Eine Fixierung auf Stuttgart und Umgebung halte ich aber für verfrüht.
    Im übrigen sind wir hier nicht im Streichelzoo.
    Von den Anwärtern in Ba-Wü wird nun einmal ziemlich viel Flexibilität verlangt
    .

    Was hat das mit der Frage von MS zu tun?

    Die 3,5 Jahre bis zum Arbeitsbeginn als Rechtspfleger sind eine lange Zeit. Da kann noch viel passieren. Selbst in Berlin mit landesweiter VAZ gibt es Dienststellen ohne VAZ (KG, StA). Stell Dir die Frage zu gegebener Zeit!

    Beantwortet das die Frage von MS?


    Es ist ja nun seit einiger Zeit so, dass Rechtspfleger nicht mehr stempeln müssen. Allerdings habe ich gehört, dass das nicht überall so ist.


    Wär mir neu , dass es in Ba-Wü ( was hat das mit Stuttgart allein zu tun ? ) bereits die Vertrauensarbeitszeit gibt.
    Abgesehen davon , dass in Großbehörden wie wohl in Stuttgart ein Zeiterfassungssystem vorhanden ist ( und nicht wie hier an der Behörde :)) , bin ich der Meinung , dass es vor Abschluss des Studiums wichtigere Fragen gibt.

    Wieso bist du Dir außerdem sicher , später im Großraum Stuttgart arbeiten zu können ?
    Dich kanns genauso ins württembergische Allgäu verschlagen.

    Ich glaube nicht, das MS nach einer derart deplatzierten Belehrung gefragt hat. Sie hat höflich eine einfache Frage gestellt, die man in einer angemessenen Tonlage beantworten sollte.

    :daumenrau

    21 Euro/h würde ich ihm aber nicht geben, da Anhaltspunkte vorhanden sind, dass er keinesfalls Verdienstausfall in dieser Höhe hatte. Denn ALG II-Aufstockung bekommt er nur, wenn sein Einkommen unter einer (sehr geringen) Grenze liegt. Ich würde sein Monatseinkommen umrechnen auf den durchschnittlichen Stundenlohn (bei einer üblichen 40-Stunden-Woche) und ihm das geben.


    So kann man jedenfalls nicht rechnen.

    Mir ist schon unklar, woraus du entnimmst, dass er "keinesfalls Verdienstausfall in dieser Höhe hatte". Er kann z. B. durchaus einen Stundenlohn von 50,- € von seinen Kunden verlangen, aber entsprechend wenig Aufträge bekommen, so dass sich dennoch ein Anspruch auf ALGII ergibt.

    Auch die Umrechnung auf eine fiktive 40-Stunden-Woche halte ich daher für untauglich.

    Und dann geht er nur 20 Stunden im Monat arbeiten? Und genau am Tag der Hauptverhandlung wollte er von diesen 20 Monatsstunden 8 Stunden abreißen? Auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass auch ein Selbständiger anlässlich der Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung keine Verluste erleiden soll, sollte man die Kirche im Dorf lassen. Bei uns tauchen in Gerichtsverhandlungen auch ständig Zeugen auf, die selbständig tätig sind und wegen der Teilnahme an Gerichtsverhandlungen immer Millionenaufträge ablehnen mussten. Das sind dann aber auch genau die Selbständigen, die bei der Steuerberechnung immer nur ein negatives Einkommen erwirtschaften.

    21 Euro/h würde ich ihm aber nicht geben, da Anhaltspunkte vorhanden sind, dass er keinesfalls Verdienstausfall in dieser Höhe hatte. Denn ALG II-Aufstockung bekommt er nur, wenn sein Einkommen unter einer (sehr geringen) Grenze liegt. Ich würde sein Monatseinkommen umrechnen auf den durchschnittlichen Stundenlohn (bei einer üblichen 40-Stunden-Woche) und ihm das geben. Aber auch nur dann, wenn er belegen kann, dass er seine Tätigkeit (oder seine Termine) tatsächlich nicht verschieben konnte. Wenn er seine Arbeit/Arbeitszeit frei einteilen und seine Termine selbst bestimmen kann, erleidet er durch die Wahrnehmung des Gerichtstermin keinen Verdienstausfall. Dann bekommt er 3,50 Euro/h.

    Das ist zulässig. Und Du hast die Begründung ja auch gleich mitgeliefert. Tatsächlich sind dem RA Fahrtkosten für zwei Fahrten á 108 km von Schwerin nach Lüneburg und zurück entstanden. Davon sind aber nur Fahrtkosten für zwei (fiktive) Fahrten vom Wohnort der Mandantin nach Lüneburg erstattungsfähig, da keine Notwendigkeit für die Beauftragung eines RA am dritten Ort bestand. Vielmehr durfte die Mandantin einen Rechtsanwalt an ihrem Wohnort beauftragen.

    Wieso willst jetzt überhaupt mit dem Pkw fahren, fahr weiter öffentlich oder Rad. Mir sieht das zu sehr nach Kasse machen aus.

    Auto, am besten eigenes, auf Frau, Opa etc. zulassen, Mietvertrag schließen und so die 0,30 EUR umgehen. (Oder Darlehensvertrag mit Opa, er ist DN, er kauft und vermietet.)

    Oder nimm nen "echten" Anbieter, bei mir gäbs 30ct, Basta.

    Ich hatte versucht, genau das zu umschreiben:daumenrau