Guten Morgen,
zum Zwecke der Auflösung einer Erbengemeinschaft (bestehend aus zwei Erben) wurde die Teilungsversteigerung angeordnet.
Nach Anordnung wurde bekannt, dass einer der Miterben (=Antragsteller) seinen Erbteil veräußert hat. Nunmehr haben der Verkäufer und die Käuferin eine übereinstimmende Erklärung dahingehend abgegeben, dass die Käuferin an die Stelle des Verkäufers treten soll und die Teilungsversteigerung weiter betreibt. Die Käuferin ist inzwischen auch als Mit-Eigentümerin im GB eingetragen.
Da wir den Fall hier noch nicht hatten und ich ZVG-Sachen erst seit kurzem bearbeite, wurde viel rumdiskutiert, aber so richtig kamen wir zu keinem Ergebnis...
Das Verfahren für den Verkäufer aufheben und einen neuen Beschluss für die Käuferin fertigen? Was ist dann mit der Beschlagnahme? Bleibt es bei der ersten Beschlagnahme - da die Käuferin ja quasi an die Stelle des Verkäufers tritt?
Ich bedanke mich schon jetzt für etwaigen Input und Denkanstöße