Beiträge von Rechtspfleger1

    Erstmal wünsche ich dir viel Spaß und Freude im Studium I. Studium I in Schwetzingen war insgesamt sehr interessant, dennoch anspruchsvoll und auch angenehm. Wo wurdest du denn in den Einführungstagen bei Gericht eingeteilt? Ich hab mir damals eine schwarze Jeans mit einer weißen schlichten T-shirt Bluse und einen Blazer angezogen für die Tage bei Gericht. War damals natürlich alles sehr aufregend.
    Am besten bist du einfach so wie du bist , Künstliches Verstellen kommt nie gut an :) . Aufgeregt sein ist ok, und das ist auch völlig normal ,also mach dir kein stress , dass sind alle anderen auch:).

    Ihr bekommt in Studium I im Regelfall Übungsklausuren zur Verfügung gestellt und bearbeitet auch in der Halbgruppe genügend Übungsfälle ,die euch vorbereiten werden , also auch da : erstmal nicht zu viel Stress machen. Die ersten richtigen Klausuren für euch sind noch weit genug entfernt und werden erst Ende Dezember geschrieben- im Regelfall.

    Die Gruppenzuteilung ist im Normalfall eher klein gehalten , so ca. 30 Personen pro Gruppe , wobei man aber mit abbrechern rechnen muss , sodass es kleinere Gruppen werden. Ist aber ganz Angenehm gewesen :)

    Es gibt Parkplätze an der Hochschule, die werden aber nur bestimmten Fahrgemeinschaften oder Menschen mit Körperlichen Einschränkungen zur Verfügung gestellt , dazu wird aber auch im Studium noch eine Infomail kommen :) es gibt aber Parkplätze ein paar hundert Meter von der Hochschule entfernt. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln ist die Hochschule aber gut erreichbar.

    Hallo ,

    es ist nicht wirklich eine Antwort auf dein Anliegen ,da ich aber gerade eben deinen Beitrag gelesen habe wollte jch dir folgendes mitgeben:

    Als studierende und als Beamtin (auf widerruf) musst du davon ausgehen, dass das OLG dich überall im OLG Bezirk abordnen kann . Das kann sowohl während des Praxisjahrs ,als auch nach dem Studium passieren. Du kannst zwar einen Wunsch angeben, für das Praxisjahr, wohin du gerne abgeordnet werden möchtest, allerdings ist das keine Garantie. Das ist für viele nicht schön, und viele befinden sich in einer schwierigen Situation , deshalb wollte ich dir das nur auf den Weg geben. Ohne Flexibilität kommt man möglicherweise in diesen Studium nicht weit.
    Mach dir dessen Bewusst ,und wenn du genommen wirst wünsche ich dir viel Spaß im Studium 😊

    Ja , tägliche Vorlesungen...bezüglich Exkursionen weiß ich zumindest nicht so viel...ist wegen Corona auch gerade eingeschränkt ... Praktika ? Nein ,im Praxisjahr wird man zu unterschiedlichen Gerichten bzw. Abteilungen der jeweiligen Rechtsgebiete geschickt, da kann sich das Gericht auch mal ändern... es gibt eine Mensa ,die ist momentan allerdings zu. Die Cafeteria bat offen. So wie ich es gehört habe gehen die meisten aber auswärts essen ,da es viele Bäckereien und Restaurants /Bars etc. In der direkten Umgebung, zu Fuß zu erreichen, gibt... man bekommt erst kurz vorher bescheid, in welchem Gericht man im Praxisjahr eingeteilt wird...also nicht direkt in den ersten Monaten...generell ist bei diesem Studium eine Menge an Flexibilität angebracht, da vieles erst kurzfristig und spontan übermittelt wird :)

    Hey, die Vorlesungszeiten varien öfters mal. Meistens haben wir Montags teilweise erst um 9:45Uhr , manchmal erst um 11:30Uhr, dafür dann allerdings meistens bis 15:30 Uhr Montags... generell kann man mit 2 mal die Woche bis 15:30 Uhr rechnen.... selten bis 17:15 Uhr..da die Vorlesungspläne wöchentlich anders sind, und diese erst kurzfristig hochgeladen werden kann man das aber nie genau sagen... die "Hauptvorlesungszeit" ist aber zwischen 8-13 Uhr... zum Thema Ferien...im gesamten August haben wir frei, ansonsten vereinzelt Tage über Weihnachten und wenige Brückentage... aber mit den Schulferien kann man das überhaupt nicht vergleichen.... nach der Vorlesung wird prinzipiell auch die tägliche nacharbeit "erwartet", da ohne Nacharbeit das Studium wesentlich schwieriger werden kann... ich hoffe ich konnte dir helfen...:)

    Hallo ,

    ich kann absolut deine Nervosität verstehen, allerdings brauchst du die überhaupt nicht haben. Der Vorgang ist normal.
    Ich habe mich damals im Oktober beworben und wurde im Dezember für Dezember Textverständnistest eingeladen. Für diesen brauchst und kannst du dich meiner Meinung nach nicht wirklich vorbereiten. Aber ein einigermaßen eigenständig denkender Mensch bekommt das schon gut hin.

    Danach wurde ich direkt im Januar zum Vorstellungsgespräch eingeladen und habe direkt meine Zusage erhalten.

    D.h. der Prozess zieht sich ,bei den einen länger, bei den einen kürzer. Es gibt auch Menschen die länger als ein halbes Jahr in der Bewerbungsphase schwebten.

    Ich weiß, ist blöd für dich, aber auch das geht vorüber, mach dir kein Stress:) das Studium wird noch anspruchsvoll genug:)

    Ich persönlich habe mich auch für das Rechtspflegerstudium entschieden.

    Wie der Richter am OLG bei meinem Bewerbungsgespräch zu uns meinte "wer der Ansicht ist Jura wäre schon schön , ist mir aber zu schwer, deshalb gehe ich zur Rechtspflege " der ist in der Rechtspflege falsch. In manchen Dingen ist das Jura Studium definitiv tiefgründiger. In anderen Bereichen das Rechtspflegestudium. Die Rechtspflegeranwärter behandeln die unterschiedlichen Themenbereiche im Studium parallel zu einander, die Jurastudenten nicht. Da wird eins nach dem anderen behandelt.

    Die Rechtspflege ist kein " Oberflächlich mal Jura ankratzen" Studium, sondern vom Niveau und Aufwand her gleichgestellt wie das Jura Studium, auch wenn das viele Jura studenten nicht wahr haben möchten...

    Die Sicherheit die du als Rechtspfleger hast war für mich ausschlaggebend. Ich kenne viele ehemalige Jurastudenten die irgendwo mit einem Mini Gehalt in einer kleinen Kanzlei arbeiten, da Sie ihr Examen grad so abgeschlossen haben.

    Als Rechtspfleger hast du einen sicheren Job , sieht man gerade an der Corona Situation sehr gut.

    D.h. du hast immer dein geregeltes Einkommen und kannst ,egal wie viele Pandemien noch auf uns zukommen sollten , deine Familie ernähren.

    Das Gehalt ist vielleicht nicht das eines Richters, aber dennoch zufriedenstellend.

    Außerdem darfst du nicht vergessen, dass nur wenige ( unter 5%) der Jura Studenten tatsächlich Richter oder Staatsanwalt werden, da die Anforderungen exorbitant sind.

    Außerdem kannst du das 2. Staatsexamen nicht wiederholen und hast prinzipiell 6-10 Jahre umsonst studiert ( je nach dem wie gut du im Studium vorankamst)


    Als Jura Student der etwas erreichen will musst du ackern , ackern ,ackern ,und dich immer wieder beweisen . Als Rechtspfleger entscheidest du selbst, auf Grundlage von Recht und Gesetz ( Rechtspflegergesetz paragraph 9)
    Und bist unabhängig von Vorgesetzten etc.

    Andererseits bist du als Volljurist etwas flexibler was Jobwechsel , Wohnortswechsel etc. Anbelangt . Da du nicht abhängig von deinem OLG bist, an welcher Stammdienststelle du eingesetzt werden sollst.

    Als Rechtspfleger hast du Vertrauensarbeitszeit , was ein Vorteil sein kann.

    Gerade als Junger Anwalt musst du dich so beweisen ,da wird man bestimmt über die 50-60 Arbeitsstunden die Woche kommen. Da musst du wissen, ob du das willst und ob das mit deinem Familienleben übereinstimmen kann .

    Für mich haben die Vorteile überwiegt , es gibt mitsicherheit noch tausend andere pro / contra Punkte zu beiden Studiengängen...

    Der Unterschied ist das die Mündliche Beteiligung bewertet wird und das man ab dem Beginn des Studiums Beamter auf Widerruf mit allen Rechten und Pflichten, allen Vor- und Nachteilen ist.

    Das heißt man bekommt wie in der Schule Noten für die mündliche Mitarbeit oder wie kann ich mir das vorstellen?
    Und generell wie viele Klausuren schreibt man pro Semester/Halbjahr und wie oft darf man diese theoretisch wiederholen bis man "raus" ist? Und wie viele ziehen das duale Studium bis zum Ende durch, also wie hoch ist ungefähr die Abbruch-Quote? Im Jura Studium ist die Abbruch-Quote ja vergleichsweise sehr hoch.

    Ich kann meinem Vorredner nur recht geben.. wir sind eben die Mini Richter , aber deshalb nicht weniger wichtig oder interessant.

    Ja ,du kannst dir das "ähnlich" wie in der Schule vorstellen, die VL Zeiten sind meist zwischen 8 und 13 Uhr, immer im 90 Minuten Block, manchmal auch bis 15 oder 17 Uhr, das aber eher die seltenheit.
    Anwesenheit wie bereits erwähnt, ist Obligatorisch.
    Die Mitarbeit an der VL ist erwünscht , weil es bewertet wird, wenn auch nicht ganz so stark gewichtet wie die Aufsichtsarbeiten.

    Du musst einen Gesamtdurchschnitt von 3,60 Punkten erreichen nach 12 Prüfungen. Jede Prüfung kann mit maximal 15 Punkten bewertet werden ,was aber unrealistisch ist 😅

    Falls man eine Aufsichtsarbeit Unterpunktet muss man mit einer anderen Aufsichtsarbeit wieder ausgleichen, sodass am Ende des Studienabschnitt 1 der Gesamtdurchschnitt von mindestens 3,60 Punkten erreicht wird. Also kann man sich das alles sehr gut selbst ausrechnen und einschätzen:)

    Aufjedenfall sind wir ganz wo anders als Anwälte, wir sehen es aus der Richterlichen Perspektive....eben sachlich und unabhängig nur an Recht und Gesetz gebunden Entscheidungen treffen... wenn du an deinen Entscheidungen zweifelst, oder nicht standhaft bleibst mit deiner Entscheidung dann ist der Beruf eher nichts für dich. Du musst Entscheidungen selbstständig treffen ,und darfst danach nicht zweifeln ob du das richtige getan hast . Eben keine Gewissenskonflikte mit dir herumtragen...

    Mein Richter bei dem ich ein Einstellungsgespräch hatte ,meinte zu uns Bewerbern " und falls Sie sich einbilden, sie studieren nur Rechtspflege da Jura sehr viel anspruchsvoller und schwieriger ist ,dann haben Sie auf das falsche Pferd gesetzt, im Rechtspflege Studium haben wir ,im Gegensatz zum Jura Studium viele Thematiken parallel zueinander laufen , und viele Dinge auch tiefgründiger, als im Klassischen Jura Studium.

    Auch sind die Vorlesungen Obligatorisch. Fehlen, faulenzen, Schwänzen, wie an der normalen Uni ist da nicht drinn.

    Alles im allem kann ich sagen ,wer das Staatsexamen nicht besteht, sollte nicht denken dass das Rechtspflege Studium ein selbstläufer ist. Zudem man im 3 Jahr auch ein Staatsexamen schreibt bzw. Diplom Prüfungen die das selbe Niveau haben.

    Der Unterschied ist das die Mündliche Beteiligung bewertet wird und das man ab dem Beginn des Studiums Beamter auf Widerruf mit allen Rechten und Pflichten, allen Vor- und Nachteilen ist .

    Außerdem bekommst du Anwärterbezüge ,um dein Lebensunterhalt zu bestreiten , um keine Nebenjobs machen zu müssen ,damit du dich voll und ganz auf das Studium konzentrieren kannst.

    Im 2 Jahr bist du 4 Tage die Woche an einem Gericht in der Praxis zugeteilt, am 5 Tag in einem Gericht für Gruppenarbeiten.

    Auch bekommst du Urlaub ,der dir aber zugeteilt wird.

    Die ganz normalen Aufsichtsarbeiten zwischen 4- teilweise 8 Stunden sollten dir bekannt sein.

    Bevor ich mich für das Rechtspflegerstudium entschieden habe , hatte ich etwas anderes studiert. Bis kurz vor dem Bachelor Abschluss. Es hat mir aber einfach nicht gefallen . Es war nicht das für mich, was ich später arbeiten möchte, was mich erfüllt und Glücklich macht. Damals war ich 19 Jahre alt, als ich mit dem damaligen Studium angefangen habe.

    Trotzdem war es eine gute und wichtige Erfahrung für mich. Es war gut diesen Studiengang gewählt zu haben und versucht zu haben. Ich musste herausfinden ob das etwas für mich ist. Und es ist nicht schlimm, dass es doch nichts für mich war. Ich habe mir auch sehr viele Vorwürfe gemacht, als ich das Studium abgebrochen habe . Aber es ist keine Schande. Es ist eine unglaublich hilfreiche Erfahrung für mich gewesen, um reifer zu werden ,um zu wissen, was ich wirklich will, was mich glücklich macht....was ich arbeiten möchte.

    Für mich ist das wichtigste zu wissen, macht mich der Beruf nach dem Studium glücklich? Das Studium ist das eine. Die ca. 45 Jahre nach dem Studium im Beruf sind das wichtige. Wenn dir das gefällt ,dann solltest du es versuchen.

    Als ich mit 19 angefangen habe zu studieren ,hat mir nur der Studienbegriff gefallen, ich habe nicht darüber nachgedacht, was ich denn nach dem Studium mit dem Studiengang arbeiten kann...als mir das bewusst war ,entschied ich mich abzubrechen.

    Ein Versuch ist es immer wert, selbst wenn du die Erfahrung machst ,dass es nichts für dich ist . Es ist eine gute hilfreiche Erfahrung für dich und deine Entwicklung.

    Abbrechen ist keine Schande, es ist nur eine Erfahrung, die dir später im Leben weiterhelfen kann. :)

    Kommt auf das OLG meistens an.

    Bei mir am OLG Stuttgart war es so ,dass ich danach Post bekommen habe mit einer Menge an Unterlagen und Informationen. Du solltest dich auf die Informationen die du bekommst einfach verlassen... dein Uni/ Abiturzeugnis, Amtsarzt Untersuchung etc. Die du Einsendest an dein OLG...


    Bis jetzt hast du ja keine ja keine Zusage ,also solltest du dir darüber noch keine Gedanken machen...

    Hey du,

    mach dir keine Sorgen:) ich wurde auch vom OLG Stuttgart angenommen und habe eine ähnliche Punktzahl wie du :)
    Das Vorstellungsgespräch ist wirklich machbar und die Leute sind sehr lieb und freundlich und geben dir kein schlechtes Gefühl:)

    Vorbereiten kannst du dich eher nicht, verlass dich auf dein Gefühl und deine Intuition, dann wird das schon :)


    Wann hast du denn dein Gespräch?


    Mach dir keine Gedanken :) ich fange auch ab September in BW an und habe auch Respekt und Angst vor dem Studium, und ja Zweifel gehören immer dazu, aber die dürfen nicht überwiegen..sondern die Vorfreude und Begeisterung:)

    Es kommt drauf an in Welchem Bundesland du bist. In BW gibt es glaube ich keine Zwischenprüfung ( das ist aber keine Garantie).

    Du musst im Studium einen Gesamtdurchschnitt von 3,60 Punkten ( von 15 erreichen) um zu bestehen.

    Heist ,du darfst auch ein /zwei Prüfungen "Verhauen" , du musst es allerdings mit anderen Prüfungen wieder besser machen...

    Deinen Forumsbeiträgen nach zu Urteilen bist du dir ziemlich unsicher was das Studium anbelangt.
    Du solltest dich darauf freuen und aufgeregt sein vor den neuen Eindrücken. Und ja Respekt und ein bisschen Angst vor Versagen gehören auch dazu. Aber auch dein Selbstglaube, dass du das wirklich machen willst.


    Überlege es dir gut ,es bringt dich und der Mensch der nach dir auf der Warteliste steht nichts, wenn du es gar nicht wirklich willst:)


    Viel Erfolg beim Nachdenken !:)