Beiträge von Takahara

    Hallo! Ein Gesellschafter tritt in notarieller Urkunde seinen Geschäftsanteil rückwirkend zum Tag der Eintragung der GmbH (29.01.2010) ab. Geht das? In den Kommentaren finde ich nichts genaues. Baumbach/Hueck sagt nur, dass der Übergang mit Beendigung der Beurkundung erfolgt. Hatte das schon mal jemand von Euch? Schönen Gruß.

    Der HRP hat seine Meinung dazu komplett geändert (s. Auflage 7 bzw. 8, Rdnr. 182). Ich bleibe bei der alten Verfahrensweise, dass eine nachgewiesene Namensänderung v. A. w. berichtige. Da ich auch Zugriff aufs Einwohnermeldeamt habe kann ich mir den Nachweis selbst beschaffen (auch wenn ich dazu nicht verpflichtet bin). Dies geht zudem schneller als eine Zwischenverfügung zu schreiben.

    Hallo! Bei einer EWIV meldet die einzige Geschäftsführerin das Ausscheiden aller Mitglieder -bis auf einen- und ihre Amtsniederlegung -mit Wirkung der Eintragung im Handelsregister an. Ich habe mich nunmehr entschlossen einzutragenund dann den verbleibenden Ausländer anzuschreiben wegen Art. 31 Absatz 4 EWIV-VO. Wenn dieser die Auflösung nicht anmeldet, was wahrscheinlich so sein wird, bleiben mir wohl keine Möglichkeiten mehr. Hat jemand von euch sowas schon mal gehabt? Gruß

    Hallo! In einer Satzung eines Vereins ist festgelegt, dass nicht ein bestimmtes Vereinsorgan über den Eintritt neuer Mitglieder entscheidet sondern ein vom "Bundesverband berufener Aufnahmeausschuss nach der von der Bundesversammlung erlassenen Aufnahmeordnung". Ich finde weder im Sauter noch im Reichert etwas darüber. Ist es möglich, dass "Vereinsfremde" über den Beitritt und das Ausscheiden entscheiden? Einige von euch dürften wahrscheinlich änhliche Satzungen haben, da es in ganz Deutschland Vereine dieser Art gibt (Motto: Jeden Tag eine gute Tat). Danke und Gruß

    Hallo! In einer alten Zwangsversteigerungssache (Akte schon weggelegt) hat ein Gläubiger mitgeteilt, daß seine damalige angemeldete Forderung zu hoch war. Er möchte jetzt den zuviel erhaltenen Betrag "wieder loswerden". Hat der Versteigerungsrechtspfleger seinen Teilungsplan weiter auszuführen und den Gläubiger anzuweisen was er wohin zahlen muss? Wie kann der Gläubiger denn sein Geld loswerden? Vielen Dank.

    Eine nachgewiesene Namensänderung (und auch Firmenänderung) ist keine anmeldepflichtige Änderung, sondern als Berichtigung der Eintragung von Amts wegen vorzunehmen (HRP Rdnr. 182). Sofern ich die Firmenänderung nachgewiesen bekomme trage ich sie ohne Anmeldung ein. Da ich bundesweit Register einsehen kann ist der Nachweis schnell erfolgt:-))
    Kosten: 30,-- € für Eintragung ohne wirtschaftliche Bedeutung. Ich veröffentliche nicht wegen § 17 II 2. HRV, deswegen kein Auslageneuro.

    Thema wurde aber schonmal kontrovers diskutiert.

    Hallo!
    Eine im Ausland lebende Person ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte früher mal 3.000,-- € zur Haftverschonung eingezahlt. Jetzt hab ich ein rechtskräftiges Urteil und einen Bewährungsbeschluss. Er soll 1.200,-- € in mtl. Raten á 100,-- € an die Gerichtskasse zahlen. in einem weiteren Beschluss wurde der Haftbefehl aufgehoben. Der verteidiger hat dann am Schluß der Verhandlung erklärt, daß die Kaution mit der Geldbuße verrechnet werden kann und er den Rest ausbezahlt haben will. Die Unterlagen hat mir die Strafabteilung mit der Bitte um weitere Veranlassung geschickt. Das reicht doch nicht, oder? Schönen Gruß

    Hallo! Aus dem Register ergibt sich nicht, wer hauptamtliches Mitglied ist. Die allgemeine Regelung lautet wie bereits benannt: "Die Genossenschaft wird grundsätzlich durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten; hauptamtliche Mitglieder des Vorstands vertreten die Genossenschaft einzeln". Mehr gibts nicht. Gruß

    Hallo!

    Es geht um die Neueintragung einer Genossenschaft. Die Satzung unterscheidet nicht hauptamtliche und "normale" Vorstandsmitglieder.
    Lediglich bei der Vertretung sollen Hauptamtliche Einzelvertretungsbefugnis haben. Bin jetzt fast soweit, daß ich mich Randnummer 1872 im HRP anschließe und eintrage. Aber vielleicht gibts ja noch ne Idee.

    Hallo! Bin seit geraumer Zeit am Prüfen und komme zu keiner Lösung. Habe die Eintragung einer Genossenschaft vorliegen. Hier ist bestimmt, daß die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. "Hauptamtliche Mitglieder vertreten die Genossenschaft allein." Geht das? Bei den persönlichen Eigenschaften bzw. Voraussetzungen (z. B. Alter, Vorbildung, Beruf usw.) ist die Lage klar. Aber kann ich eine solche Regelug eintragen? Schönen Gruß.

    Hallo, wir sind die Anwärter von Takahara und haben ein kleines Registerproblem.

    Bei uns gibt es eine bestehende Firma "xy Stadt GmbH" und jetzt ist hier eine Anmeldung einer Genossenschaft, die sich "xy Genossenschaft Stadt eG" nennen wollen. Die Frage ist, ob das überhaupt geht und der Unterscheidungskraft gerecht wird. Denn der Name der ersten Firma xy ist hier sehr bekannt und jeder weiß, was gemeint ist. Wir gehen davon aus, dass der Rechtsformzusatz "Genossenschaft" bei den Bürgern keinen Unterschied der Firma erkennen lässt und dass wohl alle davon ausgehen werden, dass es sich um die selbe Firma handelt. Wobei auch noch die beiden Firmen den gleichen Unternehmensgegenstand haben und die Verwechslungsgefahr somit noch größer ist. Auch haben sie die gleiche Adresse. Die GF der GmbH sind auch die Vorstandsmitglieder der Genossenschaft.

    Wir freuen uns auf Antworten. Vielen Dank. Die W´s

    Jawoll. Die hinterlegten 4000,-- € sind durch Gerichtsbeschluss freigegeben und sollen und sollen jetzt für die Bewährungsauflage verwendet werden. Kann den nur an die Mutter ausgezahlt werden oder kann sie auch erklären, daß das Geld für die Bewährungsauflage verwendet werden kann?

    Hallo! Habe folgendes Problem.

    Die Mutter M hat für ihren Sohn S die Kaution in Höhe von 4000,-- € gezahlt. Als Empfangsberechtigte sind die Hinterlegerin und das Bundesland, in dem ich arbeite benannt. Nachdem der S zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde stellt sein Anwalt den Antrag den im Bewährungsbeschluss zu zahlenden Betrag (ebenfalls 4000,-- €) auf das Konto der Gerichtskasse auszuzahlen. Die Hinterlegungszinsen soll er bekommen. Geht das? Gruß