Klasse (Ironie)
Das war Problem 1, kommen wir zum nächsten.
Ursprünglich war ja, wie geschrieben, die Erbengemeinschaft, bestehend aus A (Vater) und B, C und D (Kinder) eingetragen worden. Der Vater ist verstorben und beerbt worden von B, C und D. Danach wurde das Grundbuch berichtigt, in dem einfach nur noch B, C und D in Erbengemeinschaft eingetragen worden sind, ohne die Untererbengemeinschaft darzustellen. Bevor 1996 die Umschreibung in das Loseblatt-Grundbuch erfolgte, sind B (Erbe E), C (Erbe F und G) und D (Erbe H und I) verstorben. Eingetragen wurden in das umgeschriebene Grundbuch: E, F, G, H und I in Erbengemeinschaft
Ich habe in einer der alten Akten einen Vermerk gefunden, der wohl aus der Zeit der Umschreibung kommt: "Es gibt nur eine Erbengemeinschaft. Keine Gesamthandsgemeinschaft in einer weiteren Gesamthandsgemeinschaft." Wer immer das verfasst hat, möge ihm/ihr beim Händewaschen für immer die Ärmel runter rutschen.
Wären bis jetzt nur weitere Erbfolgen dazu gekommen, würde ich jetzt einfach die Grundbücher berichtigen und die Untergemeinschaften kenntlich machen.
Nun ist aber bereits einer Erbteilsübertragung erfolgt, nämlich durch E an H und I (untereinander je zur Hälfte). Also E hat seinen Erbteil am Nachlass des A übertragen. Die Übertragung wurde eingetragen, in dem die Erben F,G, H und I neu vorgetragen worden sind, ohne E. E hat aber nicht über seinen Erbteil am Nachlass der ursprünglichen Eigentümerin/Erblasserin verfügt und hätte deswegen mit vorgetragen werden müssen.
Wie bekomme ich das jetzt wieder richtig? Berichtigung von Amts wegen?