Hallo, mich würde mal folgender Sachverhalt in Bezug auf die Grundbuchberichtigung interessieren:
Der Erblasser (Vater/Ehemann) vermacht sein Grundstück -durch Testament- an seine Ehefrau und seinen drei Kindern. Der Erbfall tritt ein. Es wird ein Erbschein ausgestellt. Noch bevor der Erbschein ausgestellt wurde, verstirbt eines der drei Kinder.
Für das nachverstorbene Kind haben die Erben, im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, die Erbschaft wegen Überschuldung ausgeschlagen. Das Nachlassgericht ordnet für das nachverstorbene Kind Nachlasspflegschaft an und bestellt einen Nachlasspfleger.
Die anderen testamentarischen Erben des Erblassers (Vater/Ehemann) beantragen nun für das Grundstück die Grundbuchberichtigung und legen den Erbschein vor. Beim Grundbuchamt stellt man aber fest, dass eine Erbin aus dem Erbschein nachverstorben ist. Eine Berichtigung kann daher nicht erfolgen. Es muss ein Erbnachweis auf Ableben des dritten Kindes vorgelegt werden. Allerdings wird hier der Nachlasspfleger keine Erben ermitteln, da der Nachlass überschuldet ist (er beantragt das Nachlassinsolvenzverfahren, was sicherlich die Folge einer Teilungsversteigerung des Grundstücks hat).
Meine Frage wäre daher, wie kann in so einer Konstellation das Grundbuch berichtigt werden? Kann nicht das dritte Kind (welches nachverstorben ist) eingetragen werden mit dem Zusatz das es verstorben ist und das Nachlasspflegschaft angeordnet wurde? Der Nachlasspfleger wird hier keine Erben ermitteln, da keiner einen überschuldeten Nachlass annehmen wird und für Erbenermittlungen kein Geld vorhanden ist.
Vielen Dank
Some