Beiträge von Someday

    Als was fragst Du? Berufsbetreuer?

    Ich wurde als Berufsbetreuer gefragt, ob ich diese Sache als Nachlasspfleger übernehmen kann. Ich habe zugestimmt. Es sei nur die Wohnung an den Vermieter zu übergeben; hieß es. Aber da hängt ja offensichtlich viel mehr dran. Ich habe zwar mal einen Kurs für Nachlasspfleger besucht, aber dies ist etwas länger her. Als Fachliteratur habe ich das Buch von Siebert, Jochum/Pohl da. Gibt es noch andere Literatur zu empfehlen die ich lesen könnte?

    Ein Nachlasspfleger wurde bestellt u.a. zur Kündigung der Wohnung (Vermieter: antragstellender Gläubiger).
    Der Nachlass ist überschuldet. Die Wohnung und dessen Hausrat nicht zu verwerten.
    Die Mietsache wurde an den Vermieter übergeben, so wie sie steht und liegt.

    1. Ist bei einem deutlich überschuldeten Nachlass trotzdem ein Nachlassverzeichnis zu erstellen?
    2. Kann die suche nach weiteren Gläubigern durch den NP unterbleiben (da sonst die Kosten des NP weiter ansteigen und der Nachlass ohnehin überschuldet ist)?
    3. Im Besitz des NP befindet sich ein Mobilfunktelefon; wie ist mit diesem Gerät zu verfahren?
    Gegenstände aus der Wohnung wurden nicht entnommen (ohne Wert).
    4. Es ist ein Barbetrag von über 200 Euro vorhanden. Dieser Betrag wurde als Gerichtskosten i.H.v. 200 Euro an das Gericht vorab überwiesen. Ich gehe davon aus, dass dies so korrekt ist und im Interesse des Gerichts?

    Vielen Dank :)