Das sehe ich nicht so, da der Drittschuldner stumpf die in den Beschlüssen ausgewiesenen Beträge zu beachten hat.
Ja, das hat was für sich.
Würdest du beim Kindesunterhalt Selbstbehalt + 1/4 bestimmen und alle Beschlüsse würden zeitgleich dem DS zugestellt, würde der Schuldner vom Drittschuldner dieses 1/4 ausgezahlt bekommen und nicht den Gl.-Ansprüchen zur Verfügung stehen, was ja nicht der Plan ist.
Soweit nur 1 von 4 Kindern vollstrecken würde, wären auch 3/4 Mehrbetrag für den Schuldner zu berücksichtigen, damit der Mehrbedarf entsprechend den gleichrangigen 3 anderen Kindern zur Verfügung steht.
Wobei dieser 3/4 Mehrbetrag dann auch erstmal an den Schuldner und nicht an die übrigen Kinder ausgekehrt würde.
Ich denke ich würde es dennoch über eine Rangbestimmung im Beschluss lösen, da ich auf die Zustellungs- und Wirksamkeitszeitpunkte keinen Einfluss habe, dann aber eben auch hinsichtlich der Ehefrau.