Ich habe hierzu auch mal eine Frage. Ich vertrete aktuell meine Kollegin in Vollstreckungssachen und habe 0% praktische Erfahrung.
Ich habe einen Antrag auf PfüB von einer Anwältin als Prozessbevollmächtigte. Hauptforderung, Zinsen, festgesetzte Kosten etc. sind klar. Lediglich bei den bisherigen Kosten der Zwangsvollstreckung bin ich mir hier total unsicher.
Anlage sind Kostenrechnungen des GVZ für diverse Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Rechne ich diese Rechnungsbeträge zusammen, komme ich nicht auf den im Vordruck beantragten Betrag. Aus der beiliegenden Forderungsaufstellung ergeben sich weitere geltend gemachte Kosten, nämlich diverse Auskunftskosten des Rechtsanwalts, mehrere 0,3 Gebühren nach dem RVG, sowie Auslagenpauschalen. Die Forderungsaufstellung reicht doch nicht als Nachweis dieser Kosten aus, oder doch?
Außerdem enthält der Antrag folgende Formulierung: "Info. an das AG: Auskunftskosten bis 20,00 € ohne Anhörung absetzen.". Was genau soll ich mit dieser Info nun anfangen? Dann könnte ich ja prinzipiell 20€ absetzen, da auf Anhörung verzichtet wird. Was hat das dann für einen Sinn?
Liebe Grüße