Beiträge von nello1985

    Danke Euch. Habe den Antrag heute Vormittag antragsgemäß festgesetzt. Die Verbindungen, die ich gefunden habe, waren viel zu knapp. Habe immer 90 Minuten Puffer drauf gerechnet.

    Ja, die 100€ fand ich total im Rahmen. Unsere Bezirksrevisoren kürzen immer auf ungefähr 120€ runter. Die RA´in hat nur den Netto-Betrag ohne Frühstück geltend gemacht. Die Auszahlung erfolgt dann im nächsten Jahr.

    Hallo :)


    Ich habe zur Zeit eine Akte auf dem Tisch, wo ich mich einfach nicht entscheiden kann. Ich habe auch schon recherchiert, aber nichts dazu gefunden.

    Ich habe einen KfA von einer beigeordneten RA´in aus Frankfurt am Main. Sie beantragt u.a. die Erstattung von Hotelkosten in Höhe von knapp 100€. Sie ist für einen Termin mit dem PKW nach Berlin angereist. Der Termin ist für 12 Uhr terminiert gewesen. Die Anreise erfolgte einen Tag davor.

    Für die Erstattungsfähigkeit von Hotelkosten müssen sie angemessen gewesen sein. Eine Angemessenheit ist dann zu bejahen, wenn eine An- und Abreise vor 6 Uhr oder nach 21 Uhr erfolgen muss. Jetzt liegen zwischen 6 Uhr und 12 Uhr insgesamt 6 Stunden. Die Fahrtzeit beträgt bei gutem Verkehr mit dem PKW zwischen Frankfurt und Berlin etwas über 6 Stunden. In diesem Fall wären die Hotelkosten auch angemessen.

    Die Wahl des Verkehrsmittels ist prinzipiell frei und die Kosten für An- und Abreise sind in jedem Fall erstattungsfähig. Allerdings hätten die Hotelkosten vermieden werden können, wenn die RA´in die Bahn oder sogar das Flugzeug genommen hätte. Zwischen ihrer Kanzlei und dem Gericht hätte sie mit der Bahn nur 4-5 Stunden benötigt. Mit dem Flugzeug wäre die Anreise noch schneller gewesen.

    Sind Hotelkosten auch dann erstattungsfähig, wenn sie durch die Wahl eines anderen Verkehrsmittel hätten vermieden werden können?

    Angenommen ich habe einen RA aus Portugal, wo die Hinzuziehung nach § 91 ZPO notwendig gewesen ist (warum auch immer). Der entscheidet sich allerdings nicht für eine Anreise mit dem Flugzeug, sondern für eine Anreise mit dem PKW oder mit der Bahn. Anstatt 5-7 Stunden ist er plötzlich mehrere Tage unterwegs. Warum sollte die unterliegende Partei oder hier in meinem Fall die Landeskasse für seine mehrtägigen Hotelkosten und Abwesenheitspauschalen aufkommen, nur weil er nicht die schnellste Verbindung gewählt hat?


    Ich hoffe ihr könnt auf meine Frage antworten oder mir weitere Denkanstöße geben.


    Danke und schöne Feiertage!

    Zu Nr.1)
    In Berlin wird das ebenso gehandhabt. Der Verurteilte muss auf das Konto der Landeshauptkasse zahlen (auf ein entsprechenden Titel).

    Zu Nr.2)

    Bei uns in Berlin wird immer ein Verwahrbuch angelegt. Das wird durch die Kosteneinziehungsstelle der Justiz getan. Wie sollen wir kontrollieren, dass tatsächlich gezahlt wurde?

    Er schreibt, dass es eine Vielzahl an Tatvorwürfen gegeben hat. Aufgrund Dessen musste sich der Angeklagte auf Gespräche beim RA und HVT angemessen vorbereiten. Sie mussten parallel in die Akte schauen, weil eine angemessene Vorbereitung nicht möglich gewesen wäre, weil der Angeklagte sich außerdem an vielen Stellen Markierungen machen musste.

    Es gab tatsächlich 15 Tatvorwürfe und es wurden nicht alle Seiten doppelt kopiert, sondern nur einzelne wichtige Seiten.

    Guten Abend,

    ich habe zur Zeit ein KFA rumliegen, wo der Pflichtverteidiger u.a. Kopiekosten geltend macht. Die Akte besteht aus ungefähr 350 Seiten, jedoch macht der Verteidiger 600 Seiten geltend, weil er bestimmte Seiten doppelt für seinen Mandanten kopiert hat. Diese möchte er jetzt gerne auch erstattet bekommen.

    Ich scheitere gerade an der Frage der Notwendigkeit. Der Verteidiger hat mir sehr ausführlich begründet, warum diese Kopien notwendig gewesen sind und ich würde auch dem gerne folgen, aber ich kriege es irgendwie nicht sauber begründet. Meine Kollegen würden absetzen, da sie der Meinung sind, dass Zweitkopien nie notwendig sind. Ich habe auch schon in Kommentaren nachgelesen, aber irgendwie habe ich keine passende Antwort gefunden. Ich könnte es auch auf eine Erinnerung ankommen lassen, aber das ist eigentlich nicht mein Stil.

    Ich wäre super dankbar, wenn mir jemand einen Denkanstoß geben würde.

    Zu 1: Ich hatte eine nur ein Hemd an zu meiner Ernennung.
    Zu 2: Mein nächstes Semester wird zunächst Online stattfinden (Vorlesungen). Die Seminare und Arbeitsgemeinschaften sollen in Präsenz stattfinden, allerdings mit 3-G Regeln. Dies gilt auch für Klausuren.
    Zu 3: Soweit ich das verstanden habe, sollte man Arzttermine ausschließlich so legen, dass die Ausbildungszeit nicht davon betroffen wird. Sollte es dennoch passieren, dass man keinen anderen Termin bekommt, sollte man dem KG dies mitteilen.
    Zu 4: Dazu kann ich dir keine Auskunft geben, weil ich noch in einem anderen Ausbildungsmodell bin.
    Zu 5: Deinen Stundenplan erhältst du in der ersten Woche von der HWR.
    Zu 6: Nein, nur in deinem jeweiligen Bundesland. Als Berliner hat man das hier natürlich einfach