Ich hänge mich hier jetzt mal dran.
Ich habe nach dem Tode des ersten Gesellschafters (A )einer zweigliedrigen GbR eine Berichtigungsbewilligung des verbliebenen Gesellschafters zur Eintragung der Erbin des verstorbenen Gesellschafters angefordert. Es gibt keinen Gesellschaftsvertrag.
Vor Abgabe dieser Erklärung ist der 2. Gesellschafter (B) nun ebenfalls verstorben. Jetzt brauche ich doch gegenseitige Berichtigungsbewilligungen der jeweiligen Erben? Der Anwalt der Erbengemeinschaft des 2. Gesellschafters erwägt die Eintragung einer Liquidations- GbR. Ich denke, dass hier eine liquidationslose Vollbeendigung der Gesellschaft zum Tragen kommt.
Oder irre ich?
Irgendwie bin ich unsicher.
Danke schon mal