Hallo,
meine Vorgängerin hat in einer Nachlasssache nach einer öffentlichen Aufforderung 2021 das Fiskuserbrecht festgestellt. Ausschlagungen lagen nicht vor, da keinerlei Angehörige bekannt waren. Nun hat sich eine Verwandte aus der 3. Ordnung gemeldet und mitgeteilt, dass sie ja eigentlich als Erbin in Frage kommt. Zum Nachlass gehört auch Grundbesitz, wovon inzwischen vom Fiskus auch schon ein Grundstück verkauft wurde. Falls diese Verwandte nun nicht ausschlagen will, müsste ich den Erbschein für den Fiskus einziehen und den Beschluss über das Fiskuserbrecht aufheben, oder?
Hat jemand Erfahrungen, wie die Sache dann weiter läuft? Das Grundbuch müsste ja dann rückwirkend berichtigt werden? Und was ist mit dem Verkauf des einen Grundstücks?
Vielen Dank schon mal und viele Grüße