Beiträge von Rpfl 2010

    Hallo,

    meine Vorgängerin hat in einer Nachlasssache nach einer öffentlichen Aufforderung 2021 das Fiskuserbrecht festgestellt. Ausschlagungen lagen nicht vor, da keinerlei Angehörige bekannt waren. Nun hat sich eine Verwandte aus der 3. Ordnung gemeldet und mitgeteilt, dass sie ja eigentlich als Erbin in Frage kommt. Zum Nachlass gehört auch Grundbesitz, wovon inzwischen vom Fiskus auch schon ein Grundstück verkauft wurde. Falls diese Verwandte nun nicht ausschlagen will, müsste ich den Erbschein für den Fiskus einziehen und den Beschluss über das Fiskuserbrecht aufheben, oder?

    Hat jemand Erfahrungen, wie die Sache dann weiter läuft? Das Grundbuch müsste ja dann rückwirkend berichtigt werden? Und was ist mit dem Verkauf des einen Grundstücks?

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße

    Hallo, ich habe hierzu nochmal eine Nachfrage:

    In der Satzung wurde als Zweck festgelegt:

    " Die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz beim Konsum von Cannabis durch die Mitglieder des Vereins steht im Mittelpunkt der Vereinstätigkeit. Zweck des Vereins ist der zukünftig legale gemeinschaftliche Anbau von Cannabis zu Genusszwecken sowie dessen Abgabe an Vereinsmitglieder für den Eigengebrauch nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben."

    Hättet ihr damit ein Problem?

    Hallo,

    in meiner Nachlasssache haben die meisten Erben die Erbschaft ausgeschlagen, ein Neffe des Erblassers jedoch nicht, ein zweiter Neffe hat das Erbe zwar ausgeschlagen, es ist jedoch zweifelhaft, ob die Ausschlagung wirksam ist, da er mehrere Anschreiben erhalten hat (das erste datiert vom 15.11.2021), die Ausschlagung erfolgt erst am 07.03.2022 mit der Anfechtung der Versäumung der Ausschlagungsfrist mit folgender Begründung: "Wann ich das gerichtliche Schreiben vom 15.11.2021 tatsächlich erhalten habe, weiß ich nicht mehr. Aufgrund meiner wechselnden Schichtdienste habe ich verpasst, mich um einen Termin zur Ausschlagung zu kümmern. Als mir das Schreiben letzte Woche wieder in die Hände fiel, habe ich umgehend einen Termin zur Ausschlagung bzw. Anfechtung vereinbart."

    Frage 1: Würdet ihr die Ausschlagung als wirksam ansehen?

    Nun möchte ein Bruder des Erblassers (der selbst ausgeschlagen hat) einen Erbschein beantragen, mit folgender Begründung: "Für die Auflösung der Erbengemeinschaft der Mutter, zu deren Nachlass auch ein Grundstück gehörte, bei denen auch der nachverstorbene Erblasser und der Bruder Miterbe sind, wird der Erbschein benötigt."

    Frage 2: Ist der Bruder antragsberechtigt?

    Vielen Dank für eure Hilfe!!

    Hallo,

    ich habe zu der sofortigen Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss die Bezirksrevisorin angehört und soll die Beschwerde nun als unzulässig verwerfen.

    Welche Rechtsmittelbelehrung muss ich dem Beschluss denn anfügen?

    Vielen Dank!!

    Hallo,

    die Ehefrau ist die Betreuerin ihres Mannes. Die beiden haben viele Grundstücke und wollen diese nun per Grundstücksüberlassungsvertrages an ihre beiden Kinder übertragen. Der Überlassungsvertrag dient zum Zwecke der Vorwegnahme der Erbfolge und erfolgt unentgeltlich. Es soll noch ein Wohnungsrecht für die Betreuerin und den Betreuten eingetragen werden. Und es sollen Pflichtteilsverzichte erklärt werden.

    Es ist nun beantragt, einen Ergänzungsbetreuer zu bestellen und die betreuungsgerichtliche Genehmigung zu erteilen.

    Was haltet ihr davon?

    Vielen Dank schon mal!!

    Hallo, ich muss mich nochmal kurz zu dem Fall äußern.
    Die Erblasserin hatte noch einen Vater und 6 Geschwister (eine Schwester war dazu noch kinderlos vorverstorben)
    Der Vater hat nun einen Einantwortungsbeschluss aus Österreich vorgelegt, aus dem allerdings nur der Vater zu 9/10 und ein Bruder zu 1/10 hervorgehen. Alle anderen Geschwister hätten verzichtet.

    Ich muss doch aber trotzdem alle Erben (Vater und Geschwister) in den Erbscheinsantrag aufnehmen, oder?

    Hallo,
    der Führerschein des Angeklagten wurde sichergestellt am 23.03.2022 - Führerschein befindet sich in der Akte
    - Urteil rechtskräftig seit: 26.07.2022: "Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Sein Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde darf dem Angeklagten vor Ablauf von 3 Monaten keine neue Fahrerlaubnis erteilen"

    Bis wann läuft denn jetzt die Sperrfrist, bis zum 25.10.2022? Oder ist die schon rum, weil der Führerschein schon am 23.03.2022 sichergestellt wurde?

    Muss ich den Führerschein mit einem Einziehungsvermerk versehen, unbrauchbar machen und mit dem Urteil an die Führerscheinstelle schicken?

    Danke schon mal für eure Hilfe!

    Hallo,
    ich habe eine Frage stellvertretend für eine Geschäftsstelle.
    Im schriftlichen Verfahren wurde eine Scheidung ohne Termin beschlossen. Im Nachhinein haben die Parteien an unterschiedlichen Tagen Rechtsmittelverzicht erklärt. Ist die Rechtskraft nun mit dem Tag des Scheidungs-Beschlusses eingetreten oder erst am Tag des letzten Rechtsmittelverzichts?

    Danke!!

    Hallo, mein Erblasser war deutscher Staatsangehöriger und hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich. Er hat noch ein Grundstück im hiesigen Amtsgerichtsbezirk. Verstorben ist er am 12.02.2015, also wäre hier noch das alte Erbrecht anzuwenden.
    Zur Berichtigung des Grundbuchs fordert nun der hiesige Grundbuch-Rpfl einen Fremdrechtserbschein.
    Ich hoffe, das ist soweit richtig?!
    Anzuwenden wäre hier doch deutsches Erbrecht, da der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war, oder? Und örtlich zuständig wäre das hiesige Gericht, da hier ein Grundstück vorhanden ist? Wer ist funktionell zuständig für die Erteilung des Erbscheins? Muss ich in den Erbschein noch zusätzliche Informationen außer die Erben aufnehmen? (Erben wären der Vater und die Geschwister des Erblassers).

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Hallo,
    mir liegt ein Erbscheinsantrag eines Gläubigers vor (Alleinerbe: ein Sohn des Erblassers, da dieser das Erbe nicht ausgeschlagen hatte). Daraufhin hat der Sohn nun die Versäumung der Ausschlagungsfrist angefochten und die Erbschaft noch ausgeschlagen. Der Gläubiger hält trotzdem an seinem Erbscheinsantrag fest.
    Ich habe nun weitere Verwandte über den Anfall der Erbschaft informiert, die Ausschlagungsfristen laufen noch.
    Was mache ich nun mit dem Erbscheinsantrag des Gläubigers?

    Vielen Dank :)

    Hallo,
    mein Erblasser ist am 07.02.2021 verstorben, der Sohn des Erblassers ist nachverstorben am 23.04.2021. Er hatte das Erbe nicht ausgeschlagen. Erbe nach dem nachverstorbenen Sohn ist der Fiskus geworden. Muss dieser nun noch als Rechtsnachfolger des Sohnes für diesen das Erbe nach meinem Erblasser ausschlagen?

    Vielen Dank und schon mal ein schönes Wochenende :)

    Hallo,
    bei uns kam die Frage auf, wer alles seit 01.01.2022 verpflichtet ist, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Gehören auch Sparkassen dazu?

    Zudem eine generelle Frage: Wenn ein Rechsanwalt als Betreuer eine Rechnungslegung elektronisch einreichen möchte, ist es dann wirklich gewollt, dass wir sämtliche Belege zur Rechnungslegung ausdrucken und zur Akte nehmen? Da wären die Akten ja ziemlich schnell sehr voll, wie würdet ihr das handhaben?

    Vielen Dank schon mal!

    Hallo,
    ich habe eine Nachlasssache übernommen, in der vor kurzem von meiner Vorgängerin das Fiskuserbrecht festgestellt wurde (ohne öffentliche Aufforderung).
    Nun habe ich bemerkt, dass eine Beteiligte, die das Erbe bereits 2017 ausgeschlagen hat, zwei Kinder hat, die nicht über den Anfall der Erbschaft benachrichtigt wurden. Ich wurde nur darauf aufmerksam, weil ein anderes Nachlassgericht in einer anderen Sache angefragt hat, wann die Beteiligte und ihre Söhne in meiner Akte das Erbe ausgeschlagen haben.

    Was könnte ich denn jetzt machen? Kann ich das Fiskuserbrecht zurücknehmen?

    Danke schon mal :)

    Hallo,
    mein Erblasser hinterlässt mehrere Eigentumswohnungen, Sparbücher, Versicherungen,... Schlüssel, etc. wurden bei mir vom Ordnungsamt abgegeben.
    Mir ist bekannt, dass er eine Ehefrau hat, die in Minsk, Belarus, lebt. Eine genaue Anschrift ist nicht bekannt.
    Ich habe zwar eine Telefonnummer der Ehefrau, habe sie aber bisher nicht erreicht.
    Weitere Verwandte hatte der Erblasser nicht, ein Testament existiert auch nicht.

    Wie könnte ich hier weiter verfahren? Eine Nachlasspflegschaft kann ich doch eigentlich nicht anordnen, da es ja eine Erbin gibt, oder?

    Falls ich die Ehefrau doch noch erreiche, könnte ich ihr ans Herz legen, dass sie beim Konsulat einen Erbschein bzw. Europäisches Nachlasszeugnis beantragt?

    Danke!