Beiträge von GregorL

    Danke für die Stellungnahme.

    In dem Schreiben des Anwalts steht aber: "In der Sache Meier/Müller gegen Schmitz".

    Meier ist der mittellose Mandant und Müller der zahlungskräftige Mitmieter.

    Der Anwalt kann doch nicht bei einer Angelegenheit doppelt kassieren.

    Einmal BerH für den mittellosen und normale Vergütung für den begüterten Mandanten.

    Da sträubt sich bei mir alles.

    Guten Morgen,

    zu einem Problem finde ich keine Rechtsprechung.

    Es wird Beratungshilfe beantragt in einer Mietsache. Die Wohnung wird von 2 Personen gemietet. Beide arbeiten (keine SGB Leistungen), aber eine Person hat so geringes Einkommen, dass Beratungshilfe bewilligt werden könnte. Die zweite Person liegt über der Einkommensgrenze. Auch wenn man beide zusammenrechnet kommt man über die Einkommensgrenze.

    Geschickterweise stellt aber nur der mittellose Mieter den Antrag auf Beratungshilfe.

    Kann jetzt bewilligt werden oder nicht???

    Danke für die Hilfe.

    Ich habe hier einen Vertrag bei dem die Gesellschafter Grundstücke zunächst in eine KG einbringen wollen.
    Der Vertrag war grundsätzlich in Ordnung, es fehlte nur ein Grundschuldbrief zur Löschung eines Rechts, damit die beantragte lastenfreie Übertragung erfolgen konnte.

    Jetzt liegt der Brief vor und ich wollte umschreiben. Als ich noch einmal in das HR schaue, stellte ich fest, dass die KG gar nicht mehr als KG existiert, sondern inzwischen (nach Auflassung) durch Formwechsel in eine GmbH umgewandelt wurde.

    Reicht es jetzt aus, wenn der Notar den Eintragungsantrag umstellt und beantragt statt der KG die neue GmbH einzutragen oder ist die Auflassung ganz im Eimer und muss neu an die GmbH erfolgen??? :confused:

    Die KG ist ja nachgewiesenerweise identisch mit der GmbH. Aber irgendwie fühlt es sich trotzdem nicht richtig an.

    Hat jemand hier eine Idee??? Danke schon einmal für die Hilfe.