Beiträge von ginlos

    Hallo ich habe die Thematik jetzt in der Vertretung und bin unsicher... Ich wäre für das Schwarmwissen äußerst dankbar.

    Es handelt sich um das gleiche Kind und den gleichen Unterhaltspflichtigen in verschiedenen Verfahren.

    Das JA beantragt im vereinfachten Verfahren die Festsetzung des laufenden Unterhaltsvorschussbetrag nebst Rückstand.

    Das Jobcenter beantragt im vereinfachten Verfahren jetzt den Differenzbetrag zwischen 120% Mindestunterhalt und dem gewährten Unterhaltsvorschuss, nebst Rückstand

    Bezüglich des Rückstandes kommt es zu zeitlichen Überschneidungen der Anträge. Muss ich die Verfahren ggf. verbinden? Ist eine parallele Anträge zulässig? ?(

    Leider können die Erben gar keine Angaben, da der Erblasser zu Lebzeiten alles vernichtet haben soll. Deshalb lassen sie sich auch anwaltlich vertreten. Und der RA gibt nur das weiter, wie es ihm die Erben sagen. Aber ich werde mal den Tipp aufnehmen und die Erben nochmal an die hiesigen Banken verweisen. Und wenn da nichts rum kommt, werde ich wohl im Verfahren einen Gutachter einsetzen und ein entsprechenden Vorschuss verlangen. Vielleicht kommt ja dabei raus, dass nicht ausreichend Masse generiert werden kann.

    Hallo ich würde mich hier mal dranhängen... und bitte mal um Hilfe.

    Ich habe gerade ein Antrag zur Nachlassverwaltung auf dem Tisch. Die Erben haben keinerlei Auskünfte über den Nachlass und können daher auch kein Nachlassverzeichnis o.ä. vorlegen. Erbschein für die 2 Erben wurde erteilt. Mit dem Antrag möchten die Antragsteller die persönliche Erbenhaftung ausschließen.

    Kann ich ohne hinreichende Auskünfte zum Nachlass eine Nachlassverwaltung anordnen, auch wenn evtl. keine kostendeckende Masse vorhanden ist? Wie hoch sollte in diesem Fall der Vorschuss ausfallen? :gruebel:

    Vielen Dank schon mal im Voraus.