Hallo,
es liegt mir noch keine Urkunde vor, der Notar wollte von mir vorab wissen, ob ich folgendes eintragen würde:
es soll eine Überlassung an die Kinder vom Vater stattfinden,
der Vater erhält das Nießbrauchsrecht,
die Mutter erhält das aufschiebend bedingte Nießbrauchsrecht bei Todes das Vaters und wenn sie des weiteren schrifltlich erklärt (gegenüber wem wird noch festgelegt), dass sie das Nießbrauchsrecht haben will.
Ich würde dazu tendieren einzutragen. Die Bedingung ist bestimmbar. Ob die Mutter das Nießbrauchsrecht dann auch ausübt/haben will ist mir ja als Grundbuch eigentlich egal, sprich ob die Bedingung jemals eintritt. Der Nießbrauch steht eben bedingt im Grundbuch. Zur Löschung müsste mir dann eine Löschungsbewilligung vorgelegt werden.
Diese Konstellation hat laut Notar steuerliche Hintergründe.
Irgendwie füllt es sich komisch an. Ich habe aber nichts gefunden, was gegen eine Eintragung sprechen würde.
Hat jemand eine Meinung dazu.