Hallo,
ich habe Miteigentümer zu 1/2, die nun das Grundstück nach § 3 WEG teilen. Gebildet werden je "1/2 MEA des Ersch. zu 1./2. mit dem SE an den im Aufteilungsplan mit A/B bezeichneten Räumen - das sind sämtliche Räume, die in dem Haus A/B gelegen sind." So die Aufteilung.
Es handelt sich um ein Grundstück, welches mit zwei selbständigen Häusern bebaut ist. In Haus A befinden sich 2 als Laden 1 und Laden 2 bezeichnete Einheiten sowie 3 Wohnungen nebst einer Garage. In Haus B befinden sich 3 Wohnungen.
Die Räume selbst sind in den jeweiligen Häusern unterschiedlich farblich markiert, enthalten aber nicht die Bezeichnung A bzw. B, sondern wie sonst üblich die Bezeichnung Wohnung 1, Wohnung 2 usw. Daneben gibt es als Gemeinschaftseigentum gekennzeichnete Flächen (Flure, Treppenhaus). Die Wohnungen/Läden sind in sich abgeschlossen.
Ich verstehe es so, dass das SE letztlich an einem kompletten Haus, bestehend aus mehreren Einheiten, begründet werden soll.
Eine derartige Teilung hatte ich bislang nicht und bin daher etwas ratlos.
Außerdem ist ein Balkon, der einer Wohnung zugeordnet ist, ausschließlich über einen als Gemeinschaftseigentum gekennzeichneten Flur begehbar.
Zudem gibt es im Haus 2 zwei Räume, die nicht beschriftet oder farblich markiert sind, sondern nur schraffiert.
Für ein paar Meinungen zu diesem Fall wäre ich sehr dankbar!