Beiträge von Ariane

    Guten Morgen zusammen,

    ich bräuchte mal ein bisschen Hilfe bei folgendem Fall :/

    Beantragt ist ein PfÜB, mit dem ein Aufhebungsanspruch des Miteigentümers an einem Grundstück zusammen mit dem künftigen Anspruch auf Teilung und Auskehr des Erlöses nach § 857 Abs. 3 ZPO gepfändet werden soll. So weit so gut.
    Außerdem hat der Gläubiger Antrag auf Bewilligung von PKH unter Beiordnung seines Rechtsanwalts beantragt.

    1. Frage:
    Würdet ihr in einem solchen Fall eine Beiordnung bewilligen, davon ausgehend, dass der Schuldner keine besonderen rechtlichen Kenntnisse besitzt?

    Ich bin da ehrlich gesagt ein bisschen unschlüssig.

    2. Frage:
    Mit dem Antrag auf Bewilligung von PKH gibt''s dann schon das nächste Problem :rolleyes:

    Ich würde hier tatsächlich auf Ratenzahlungen von 36 € kommen. Bislang hatte ich noch nicht sehr viele PKH-Anträge und diese waren immer ohne Ratenzahlungen.

    Jetzt stelle ich mir die Frage, ob § 115 Abs. 4 ZPO dem nicht entgegensteht (4 Monatsraten), allerdings bin ich mir nicht sicher, welche Kosten dann hier überhaupt zu berücksichtigen sind.

    Die Gerichtskosten (wurden bereits vom Schuldner bezahlt) und dazu dann die Kosten für die Zustellung an den Drittschuldner (30 bis 40 €?).

    Die Anwaltskosten, die auf Seite 9 des Vordrucks eingetragen wurden, rechne ich da nicht mit, oder?

    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. Danke schon mal.

    Gruß, Ariane

    Hallo zusammen,

    ich habe einen Antrag auf Erlass eines Unterhalts-PfÜBs. Der Drittschuldner hat seinen Sitz in den Niederlanden.
    Beantragt ist die Vermittlung der Zustellung.

    Ich habe schon ein bisschen nachgelesen, es gibt ja jede Menge zu diesem Thema.
    Aber ich bin leider noch nicht so ganz schlau geworden.

    Vielleicht hatte ja jemand schon mal mit einem solchen Fall zu tun und kann mir weiterhelfen.

    1. Eine Zustellung durch Einschreiben mit internationalem Rückschein ist möglich.
    Ich gehe mal davon aus, dass dies nur durch den Gläubiger im Wege der Parteizustellung erfolgen könnte, nicht durch das Vollstreckungsgericht?

    2. Sofern eine Vermittlung der Zustellung beantragt ist, müsste ich dann einen Antrag an den örtlichen niederländischen Gerichtsvollzieher - über die dortige Zentralstelle - stellen unter
    Verwendung des entsprechenden Formblattes?

    3. Und dann stellt sich mir noch die Frage, was das Ganze kostet :/
    Eine Übersetzung ist wohl nicht erforderlich.

    Danke!

    Gruß, Ariane

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:
    Der Schuldner hat eine erhebliche Rentennachzahlung bekommen. Der Rentenantrag wurde zwar bereits vor über einem Jahr gestellt, der Rentenbescheid ist jedoch erst jetzt ergangen.
    Während dieses Zeitraums hat der Schuldner daneben Arbeitseinkommen bezogen, welches unter dem Pfändungsfreibetrag lag.
    Der Schuldner beantragt nun die Pfändungsfreigabe bzgl. der Rentennachzahlung.
    Die Nachzahlungen sind ja anteilig dem Monat zuzurechnen, für den sie gezahlt werden. Die Rentenzahlungen für die jeweiligen Monate liegen ebenfalls unter der Pfändungsfreigrenze.
    Ich habe nun den Gläubiger zum Antrag des Schuldners angehört.
    Dieser beantragt nun die Zusammenrechnung der Rente mit dem Arbeitseinkommen für den jeweiligen Monat (danach würden sich tatsächlich pfändbare Beträge ergeben).
    Es stellt sich die Frage, ob das möglich ist :gruebel:
    Ich habe bis jetzt nur herausgefunden, dass Zahlungen, die bereits an den Schuldner erfolgt sind, von einer nachträglichen Zusammenrechnung nicht mehr erfasst werden.
    Allerdings ist hier ja noch keine Auszahlung an den Schuldner erfolgt, das Geld befindet sich noch auf dem Konto.

    Danke schon mal.
    Schöne Grüße, Ariane

    Ich sehe das mit dem Mindestunterhalt eigentlich auch so. Nur kennt ich halt das Einkommen des Schuldners nicht.
    Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass es deutlich höher als 1.900,- € ist.
    Da kann ich ja nicht nur 100 % Mindestunterhalt ansetzen :gruebel:

    Hallo zusammen,

    zu folgendem Fall würden mich mal eure Meinungen interessieren:

    Ich habe einen Antrag auf Unterhalts-PfÜB (Lohnpfändung). Es pfändet die geschiedene Ehefrau.

    Mein Problem:
    Der Schuldner hat ein minderjähriges Kind, für das er Naturalunterhalt leistet. Schuldner und Gläubigerin leisten den Naturalunterhalt für das Kind jeweils zur Hälfte.
    Ich bin nur etwas unschlüssig, wonach sich der zu berücksichtigende Betrag berechnet.
    Würdet ihr auf den Mindestunterhalt abstellen?
    Ich kenne nur das Einkommen des Schuldners nicht, es ist aber nach Aktenlage anzunehmen, dass dieses relativ hoch ist.

    Danke schon mal für eure Hilfe :)

    Hallo ihr Lieben,

    ich bräuchte mal Hilfe. Ich habe hier ein Problem, bei dem ich entweder total auf dem Schlauch stehe oder ich verstehe irgendwas falsch :gruebel:
    Es wurde vor Jahren ein PfÜB erlassen. Gepfändet wurde das Arbeitseinkommen und die Steuererstattungsansprüche gegenüber dem Finanzamt.
    Jetzt, fünf Jahre später, beantragt der Schuldner die Pfändungsfreigabe bzgl. einer Rentennachzahlung von ca. 10.000,- € aus einer ausländischen Rente.
    Der Antrag wurde wohl schon vor ein paar Jahren im Ausland gestellt, jedoch erst jetzt verbeschieden.
    Der Schuldner ist inzwischen Rentner und bezieht kein Arbeitseinkommen mehr.
    Es ist also weder die Rente noch das Konto gepfändet. :gruebel:
    Sorry, falls das jetzt eine ganz dumme Frage ist (ich habe noch nicht so lange die Ehre mit der Vollstreckung :)), aber kann ich da überhaupt zuständig sein.

    Schöne Grüße, Ariane