Der Betreuer hat die Wohnung des Betroffenen verkauft. Ich habe den Vertrag auch genehmigt und die Genehmigung ist rechtskräftig.
Jetzt sind die Käufer vom Vertrag zurückgetreten. Es wurde ein schriftlicher Aufhebungsvertrag geschlossen und die Käufer tragen die Kosten, die entstehen.
Muss der Aufhebungsvertrag betreuungsgerichtlich genehmigt werden?
PS: Der Betreuer hat schon einen neuen Käufer gefunden. Dieser zahlt sogar etwas mehr für die Wohnung.