Folgende Ausgangslage:
Gesetzliche Betreuung für einen Heimbewohner im Februar 2023 angeordnet. Gesetzliche Betreuerin stellt fest, daß es noch Haus- und Grundbesitz gibt. Zum Stichtag wenig liquide Mittel, Hausverkauf wird zum Thema.
Vorsorglich im März beim Sozialamt Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt, weil doppelte Haushaltsführungskosten bestehen und mit der Rente die Heimkosten nicht bezahlt werden können. Das Haus wird anfangs noch von einem nicht zahlenden Familienangehörigen bewohnt, der im April verstirbt.
Antrag auf Genehmigung Verkauf der Grundstücke beim Betreuungsgericht gestellt.
Gericht sagt, ein vereidigtes Gutachten muß vorgelegt werden. Kann aber nicht beauftragt werden, weil liquide Mittel aufgebraucht sind; die Rente ist nicht so hoch.
Sozialamt sagt, du hast Besitz und erst wenn es in einem halben Jahr nicht verkauft werden kann, dann werden wir nochmal prüfen. Du mußt die Verkaufsbemühungen aber nachweisen.
Gutachterausschuß sagt, es dauert mindestens ein halbes Jahr, bis das Gutachten durchgeführt werden kann und dann ist immer noch nicht klar, woher das bezahlt werden soll.
Also andere Strategie: Auf Wunsch des Betreuten wird ein bestimmter Makler angefragt. Der kommt, wir machen eine gemeinsame Begehung im Monat Mai und anschließend erhält er vom Betreuten den Auftrag, die Immobilie zu verkaufen. Gesetzliche Betreuerin geht davon aus, daß die Angelegenheit bis in 6 Monaten abgewickelt ist.
Mittlerweile wird der Betreute zahlungsunfähig, die Heimkosten erhöhen sich kräftig. Die Hausbank ändert die Konditionen: Keine Überziehung mehr möglich. So können die Heimrechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlt werden. Es sind nun Schulden in Höhe von ca. 18 000 € vorhanden. Verständlicherweise macht das Heim Druck. Betreuerin schildert dem Heim mehrmals die Lage und bittet weiter um Geduld.
Mein Betreuter muß immer mal wieder ins Krankenhaus und es kann möglicherweise nun doch sein, daß der Notar beim Notartermin verlangt, daß die Betreuerin unterschreibt. Was nun? Eile tut not.
Sozialamt und Heim wurden nun über die derzeitige Lage informiert und haben sich dazu noch nicht geäussert.
Nebenbei bemerkt: Die Vergütung ist aus dem Vermögen des Betreuten zu entnehmen. Wie greift man einem nackten Mann in die Tasche?