Beiträge von Mezzosopran

    Hallo,

    in der Praxis (zumindest bei mir zutreffend) ist es überwiegend so, daß die Betreuten nicht reden können oder wollen, wer ihr Erbe ist.

    Das wird dann von mir so dokumentiert. Ich bin nach Ende der Betreuung durch den Tod nicht zur Erbenermittlung verpflichtet.

    Manche Klienten haben selbstverständlich Familienangehörige, sind mit denen aber schon seit Jahren verkracht, haben den Kontakt abgebrochen.

    Mittlerweile erhalte ich vom Betreuungsgericht auch zeitnah die Aufforderung, eine Schlussrechnung vorzulegen. Ob da Erben ermittelt wurden oder nicht, wird mir nicht mitgeteilt.

    Hallo, wir Berufsbetreuer haben in Baden-Württemberg ein Infoschreiben erhalten mit ......

    "Das MJP ist ein kostenfreies Angebot des Bundesinnenministeriums. Es handelt
    sich um eine Webanwendung, das heißt, das Postfach wird über den Internetbrowser
    aufgerufen. Mit dem MJP können Sie Ihre Dokumente über eine einfache Benutzer-
    oberfläche an die Gerichte versenden und die eingehenden Dokumente über Ihr
    Postfach abrufen."..... Wir würden uns freuen, wenn der elektronische Rechtsverkehr mit den Be-
    treuungsgerichten Ihre Tätigkeit vereinfacht und erleichtert.
    Mit freundlichen Grüßen
    gez.
    Richter am Oberlandesgericht"

    edit by Kai: Name entfernt

    Vielen Dank für die unterschiedlichen Reaktionen!

    Zumindest moralisch gibts eine breite Unterstützung und den Kommentar, daß mich keiner gezwungen hat, Berufsbetreuer zu werden, den habe ich erwartet.

    Ja - ich war schrecklich naiv und habe vor Jahren fest damit gerechnet, daß der Staat seine Fürsorgepflicht ernst nimmt und die Vergütungen der freien Mitarbeiterin selbstverständlich anweist bzw. die Beschlüsse zur Entnahme vornimmt.

    Jahre später habe ich viele Erklärungen, warums nicht so funktioniert, erhalten. Verstehe ich auch, wenn Mitarbeiter krank sind, wenn Personalmangel besteht, wenn IT-Systeme nicht so funktionieren, usw.

    Ich muß aber meine Sichtweise darlegen und weiterhin den Finger in die Wunde legen. Es geht um unser "Überleben", um unsere Motivation, weiterzumachen. Man bemitleidet mich, wenn ich erkläre, wie mein Einkommen zustande kommt und wann ich für meine Arbeit Geld erhalte.

    Da komme ich gelegentlich ins Grübeln, ob bzw. wie lange ich das weitermachen werde.

    Vielen Dank für weitere konstruktive und aufbauende Meinungen!

    ... nach dem Motto "Frechheit siegt" oder zum Testen, wann es auffällt.

    Aber im Ernst, da habe ich als Berufsbetreuerin mittlerweile Verständnis.

    Wie gefällt es den Staatsbediensteten, wenn man monatelang auf die Vergütung warten muß, obwohl die Sachlage klar ist? Beschlüsse zur Vergütungsentnahme bei den "Nicht-Mittellosen" kommen nicht, man erinnert daran, es passiert nichts.

    Vergütungen bei den Mittellosen werden nicht ausbezahlt, man erinnert, es passiert nichts.

    So summieren sich die Außenstände. Selbstverständlich sind die monatlichen Ausgaben, z. B. auch Versicherungsbeiträge, die man zur Berufsausführung braucht, konstant und fallen an, unabhängig davon, was man an Einkommen erhält.

    Da kommen schnell 4-stellige Beträge im mittleren Bereich zusammen, auf die man wartet und wartet. Man wird als Bittsteller behandelt.

    Spannend ist es auch, wenn die Klienten versterben und es keine liquiden Mitteln gibt. Da bin ich zugegbenermaßen frustriert, weil man da echt in der Luft hängt.

    Gibt es dazu Lösungsansätze von Seiten des Gerichts?

    Hallo,

    habe mittlerweile schon etliche Rechnungslegungen elektronisch eingereicht. Im Prinzip analog zur seitherigen Einreichnung auf dem Postweg:

    Von der Reihenfolge: Jahresbericht, Rechnungelegung samt Anschreiben, Kontoauszüge natürlich in der richtigen Reihenfolge, Rechnungen jeweils nummeriert in der richtigen Reihenfolge. Eine Selbstverwaltungserklärung soweit erforderlich.

    Die Schwierigkeit ist tatsächlich, daß man vom Gericht keine Rückmeldung gekommt, wie es gewünscht wird. Auch im Vorfeld gab es keine Wünsche oder Vorstellungen von Seiten des Betreuungsgerichts.

    Es gibt trotz Kommunikation über die Betreuungsbehörde dazu weiterhin keine verlässliche Angaben.

    Ich achte darauf, daß die Datenmenge nicht ausufert, was bedeutet, daß Rückseiten oder sonstige Schriftstücke, die zur Prüfung der Rechnung nicht erforderlich sind (Vordrucke Zahlbeleg, Anschreiben usw.) von mir nicht mitgeschickt werden.

    Die Reihenfolge stelle ich über "PDF Arranger" her.

    Es ist insgesamt eine gute Sache, wenn der schwere Papierpacken nicht zum Gericht und nach der Prüfung zurück zu mir geschickt wird. Das ist ein echter Beitrag zum Umweltschutz!

    "mezzospran"

    Hallo,

    Stand heute wird das Sozialamt nicht einspringen, das Darlehen ablehnen.

    Der Maklervertrag, den mein Betreuter mit dem Makler (hoffentlich) gemacht hat, liegt nicht vor.

    Das wächst sich aus zu einer Posse .... .

    Ich glaube, die Genehmigung ist eine Nebenbaustelle. Vorher wird der Betreute in der Obdachlosenunterkunft landen, wenn er aus dem Heim "fliegt".

    Hatte ein nettes Telefonat mit dem Sozialamt. Und die Familie interessiert das alles auch nicht.

    Hallo,

    vielen Dank für die Kommentare,

    Frage an "Kobus"

    Wegen der Kostenübernahme, daß das Verkehrswertgutachten durch das Gericht 1. in Auftrag gegeben und 2. die Kosten auch vom Gericht zu übernehmen sind: Gibts da einen passenden Paragraphen? Nach meiner Recherche ist manches Auslegungssache.

    Mein Gericht hat mir schriftlich mitgeteilt, daß es kein Gutachten des Verkehrswertes eines Grundstückes in Auftrag gibt. Bei den unbebauten Grundstücken genügt die Bestätigung der zuständigen Gemeinde über den Bodenrichtwert.

    - Hab ich natürlich längst gemacht -

    "Ggf. können Sie sich in diesem Fall mit anderen Berufsbetreuern austauschen.

    Es kommt häufiger vor, dass ein Betreuter nicht liquide ist, aber ein Grundstück veräußert wird. Ein Gutachten konnte dem Betreuungsgericht jeweils eingereicht werden."

    Und weiter wegen der Vergütung gegen die Staatskasse: "In absehbarer Zeit soll Grundbesitz veräußert werden . Es ist daher zumutbar, diesen Zeitraum abzuwarten."

    Diese Antworten sind letztendlich nicht zufriedenstellend.

    Nun habe ich das Sozialamt nochmals angeschrieben, damit sie die Kosten als Darlehen übernehmen. Mein Antrag war ja schon vor Monaten gestellt.

    Folgende Ausgangslage:

    Gesetzliche Betreuung für einen Heimbewohner im Februar 2023 angeordnet. Gesetzliche Betreuerin stellt fest, daß es noch Haus- und Grundbesitz gibt. Zum Stichtag wenig liquide Mittel, Hausverkauf wird zum Thema.

    Vorsorglich im März beim Sozialamt Antrag auf Hilfe zur Pflege gestellt, weil doppelte Haushaltsführungskosten bestehen und mit der Rente die Heimkosten nicht bezahlt werden können. Das Haus wird anfangs noch von einem nicht zahlenden Familienangehörigen bewohnt, der im April verstirbt.

    Antrag auf Genehmigung Verkauf der Grundstücke beim Betreuungsgericht gestellt.

    Gericht sagt, ein vereidigtes Gutachten muß vorgelegt werden. Kann aber nicht beauftragt werden, weil liquide Mittel aufgebraucht sind; die Rente ist nicht so hoch.

    Sozialamt sagt, du hast Besitz und erst wenn es in einem halben Jahr nicht verkauft werden kann, dann werden wir nochmal prüfen. Du mußt die Verkaufsbemühungen aber nachweisen.

    Gutachterausschuß sagt, es dauert mindestens ein halbes Jahr, bis das Gutachten durchgeführt werden kann und dann ist immer noch nicht klar, woher das bezahlt werden soll.

    Also andere Strategie: Auf Wunsch des Betreuten wird ein bestimmter Makler angefragt. Der kommt, wir machen eine gemeinsame Begehung im Monat Mai und anschließend erhält er vom Betreuten den Auftrag, die Immobilie zu verkaufen. Gesetzliche Betreuerin geht davon aus, daß die Angelegenheit bis in 6 Monaten abgewickelt ist.

    Mittlerweile wird der Betreute zahlungsunfähig, die Heimkosten erhöhen sich kräftig. Die Hausbank ändert die Konditionen: Keine Überziehung mehr möglich. So können die Heimrechnungen nicht mehr fristgerecht bezahlt werden. Es sind nun Schulden in Höhe von ca. 18 000 € vorhanden. Verständlicherweise macht das Heim Druck. Betreuerin schildert dem Heim mehrmals die Lage und bittet weiter um Geduld.

    Mein Betreuter muß immer mal wieder ins Krankenhaus und es kann möglicherweise nun doch sein, daß der Notar beim Notartermin verlangt, daß die Betreuerin unterschreibt. Was nun? Eile tut not.

    Sozialamt und Heim wurden nun über die derzeitige Lage informiert und haben sich dazu noch nicht geäussert.

    Nebenbei bemerkt: Die Vergütung ist aus dem Vermögen des Betreuten zu entnehmen. Wie greift man einem nackten Mann in die Tasche?

    Hallo,

    als gesetzl. Betreuerin hatte ich den Fall auch schon.

    Mehrfach probiert, den Klient um Herausgabe des Sparbuchs zu bitten. Hatte den Beschluß zum Auflösen des Sparbuchs.

    Klient hat sich geweigert. EV besteht.

    Das habe ich dem Gericht dann mitgeteilt.

    "Melden macht frei"

    ME