Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage bzgl. eines KfB´s.
Ich habe einen auswärtigen Anwalt, der in seinem Antrag sagt, er wäre "spezialisiert" und gibt in seinem Schriftsatz mehrere Links bekannt, die dies nachweisen.
Der Gegenanwalt sagt nur, dass die Kosten nicht notwendig waren.
Nun zu meiner Frage:
Es gibt dieses BGH Urteil, dass Kosten als notwendig anzusehen sind, wenn ein Anwalt spezialisiert ist, ....sofern in dem Gerichtsbezirk ein solcher Anwalt nicht zu finden ist... Zu dem Thema hat aber keiner der Anwälte was gesagt.
Wie bewerte ich das? Tatsächlich könnte eine Spezialisierung der Fall sein, aber woher weiß ich, ob es weitere Anwälte in unserem Gerichtsbezirk gibt, die ebenfalls sich auf das Thema spezialisiert haben? Müsste der Gegenanwalt Einwände dazu erheben? Wenn ich mich für die Notwendigkeit entscheide und die Reisekosten in voller Höhe festsetze, muss ich zu dem Thema anderer Anwalt im Gerichtsbezirk was sagen?
Viele Dank schon einmal für Eure Hilfe!!