Beiträge von Maxwell

    Du solltest dich über die Aufgaben und Einsatzbereiche des Rechtspflegers informieren, wissen wie das Studium aufgebaut ist, die spätere Amtsbezeichnung ist, welchen Status man im Beruf hat. Auch vom Rechtspflegergesetz sollte man gehört haben.

    Ansonsten wird dein Rechtsempfinden, Methodisches Denken und soziale Kompetenz getestet. Das Grundgesetz hilft bei ersteren ungemein.

    Viel Erfolg.

    Hallo ihr Lieben

    Irgendwie erschreckend wie viele das Bundesland wechseln wollen und keinerlei Chancen haben, zumindest nicht ohne Tauschpartner ist es ja so gut wie aussichtslos

    Was haben wir denn noch für Möglichkeiten? Es kann doch nicht sein, dass man keinerlei Chancen hat und in einem Land "versauern" muss, wo man sich nicht mehr heimisch/wohl fühlt.

    Hat da jmd. Erfahrung mit? Vll Urkunde "abgeben", damit man den zugehörigen Land keine Verpflichtung mehr hat und sich dann woanders bewerben? Oder sogar nochmal das Studium in anderen Bundesland bestreiten...?

    Liebe Grüße

    Aus meiner Sicht gibt's zwei Möglichkeiten:

    1. Entlassung durch VA nach § 23 I Satz 1 Nr. 4 BeamtStG auf Verlangen.

    2. Entlassung kraft Gesetzes nach § 22 II Satz 1 BeamtStG.

    Zum Thema "Raubernennung" gibt's ja schon einiges an Diskussion.

    Die Aufnahme eines erneuten und desselben Studiums im anderen Bundesland halte ich für schwierig vereinbar, einerseits wegen Art. 33 GG in weiterer Auslegung dahingehend, dass du für DAS Studium nicht geeignet bist (Abschluss vorhanden).

    Andererseits auch die Auslegung von Art. 3 GG in negativer Formulierung, dass du deine "Chancengleichheit" für genau dieses Studium und diesen Abschluss bereits verbraucht hast.

    Hallo pfifferle,

    viele Fragen auf einmal.

    1. Ja, der Test ist für alle gleich. Artikel 33 GG grüßt.

    2. Mit Bestehen der Rechtspflegerprüfung endet erstmal das Verhältnis Beamter auf Widerruf.

    So der Standard-Fall. Wenn du jetzt schon in einem Arbeits-/Dienstverhältnis mit dem Land stehst, kann es je Status anders sein. Wenn du aber als Rechtspfleger (Beamter auf Probe) ernannt wirst, dann bekommst du auch die entsprechende Besoldung.

    3. Man kann sicherlich sein Wunschgericht angeben. Entsprechend wird Berücksichtigung auf die Entfernung Heimatwohnung und Ausbildungsgericht genommen. Ob die Außenstelle Ulm als Ausbildungsgericht zählt, kann ich als Externer nicht sagen.

    Keine Frage. Wenn man bislang mit der juristischen Arbeitsweise noch nichts zu tun hatte, ist es ein Brett, was man schon in den ersten Monaten merkt. Dennoch sollte man nicht gleich zweifeln, manches erschließt sich erst viel später. Wie geschrieben ist die "Ehrenrunde" kein Makel, sogar sinnvoll, wenn man weiß, dass man es besser kann und der Stoff einen interessiert.

    Die Möglichkeit im mD eine Ausbildung zu machen ist auf jeden Fall denkbar. Man sollte sich aber klar machen, dass die Arbeit dann ausführend ist. Als Rechtspfleger trifft man eigene Entscheidungen.

    Das hat mich motiviert nach der Ausbildung noch das Studium zu machen.

    Der kürzeste Weg ist es, erst einmal zu fragen, ob die Möglichkeit besteht die Praxis woanders zu machen. Tatsächlich wird eher ein Gericht im Heimatnähe ausgewählt, als ein fern liegendes.

    Ebenso nach dem Studium. In einem Vorgespräch werden "Wunschgerichte" berücksichtigt.

    Hallo Julez,

    gleich vorab. Die Frage wird dir niemand beantworten können.
    Lediglich ein paar Fragen, sollten dir helfen, die Antwort selbst zu finden.
    Wo siehst du dich selbst in zehn Jahren?
    Ist dir die Nähe zu Freunde und Familie sehr wichtig? Großstadt oder Stadt und ländliche Region? Wäre der Partner bereit seinen Arbeitsplatz zu verlegen?

    Die Arbeit wird sich in den jeweiligen Bereichen nicht groß unterscheiden. Und klar dürfte auch pendeln ein Thema sein, wenn sich Wohn- und Arbeitsort unterscheiden. Die Kombination in HH wohnen und in NDS arbeiten als auch umgekehrt ist denkbar, hat aber mindestens die räumliche Nähe als Voraussetzung.

    Liebe Grüße

    Moin in die Runde,

    ich starte im Oktober 2022 an der FH Nord mein Studium zum Rechtspfleger.

    Ich habe mich hier schon ein bisschen reingelesen.
    Dennoch möchte ich gerne die Dos und Dont's sammeln.
    Haut raus, was zum guten Einstieg nötig ist oder ihr vielleicht - im Nachhinein - gerne besser gemacht hättet.

    Ich freue mich auf zahlreiche Antworten.


    Liebe Grüße