Womit begründet sich deine örtliche Zuständigkeit?
Beiträge von kauz
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In persönlichen Telefonaten war 13 - wie hier auch im Forum - immer hilfreich.
In Gedanken und durch seine Beiträge wird jedoch 13 weiter leben.
Den Angehörigen will ich mein Beileid ausdrücken.
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Eine Frage ist für mich noch nicht geklärt; Besteht erst seit dem Erbfall kein Kontakt
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Dann kann und sollte ich wohl davon ausgehen, dass sämtliche Zustellungen doch wirksam gewesen und keine öffentliche ZU sowie ZU-Vertreter notwendig sind ?!
Richtig.
Hinzu kommt der Hinweis, dass der Briefkasten geleert worden ist bzw geleert wird,
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In vielen Entscheidungen (auch des BGH) wird die Auffassung vertreten, dass wer nach aussen hin zu erkennen gibt, unter einer bestimmten Anschrift zu erreichen zu sein, muss jede Zustellung hierunter gegen sich gelten lassen, Auf eine Anmeldung unter der Anschrift kommt es dabei nicht an.
Warum dann noch weitere Ermittlungen?
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Den Wunsch auf Bescheinigung der Rechtskraft des Zuschlagsbeschlusses (egal ob es sich um eine vollstreckbare handelt oder nicht) hatte ich schon. Das ist eigentlich Aufgabe der Geschäftsstelle und nicht des Rechtspflegers. Sie tut auch nicht weh.
Aber dafür extra eine zweite vollsteckbare Ausfertigung zu erteilen geht nicht.
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Die sauberste Lösung sind nur 2 Verfahren.