Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher wie ich im vorliegenden Fall vorgehen soll.
Erblasser ist 2014 verstorben. Er hinterlässt weder Kinder noch eine Ehefrau. Die nächsten Verwandten sind Cousins und Cousinen. Es ist jedoch ein handschriftliches Testament vorhanden, in welchem er seine Lebensgefährtin als Alleinerbin einsetzt. Ersatzerbe soll deren Sohn sein.
Von den Cousins uns Cousinen wurde bestritten, dass das Testament vom Erblasser selbst geschrieben wurde. Deshalb haben die Cousins und Cousinen im Oktober 2017 über einen RA einen ESA nach gesetzlicher Erbfolge gestellt.
Gegen diesen Antrag wurde seitens der Lebensgefährtin Einwendungen erhoben, weshalb das Verfahren nach BaWü-Landesrecht an den Richter vorzulegen war. Dieser hat dann - mit Zustimmung des Rechtsanwalts der Cousins und Cousinen- ein Schriftgutachten eingeholt. Die Vergütung des Gutachters wurde zunächst aus der Staatskasse beglichen.
Ergebnis des Schriftgutachtens: Es handelt sich um die Handschrift des Erblassers. Das Testament ist formgültig.
Daraufhin wurde der ESA durch den RA zurückgenommen. Nun liegt die Akte mir als Rechtspfleger wieder vor. Ein Beschluss durch den Richter ist nicht ergangen. Auch ein Nachlasswert ergibt sich nicht aus der Akte.
Die Lebensgefährtin wurde im gesamten Verfahren aufgrund General- und Vorsorgevollmacht vom Sohn vertreten und ist 2019 nachverstorben.
Nun meine Frage: Wer trägt hier die Kosten und welche Gebühren setze ich an? Bzw. muss ich die Akte nochmals an den Richter zurück geben zum Zwecke einer Kostenentscheidung? Ich glaube kaum, dass mit der Sohn der Lebensgefährtin heute noch einen Nachlasswert mitteilen kann...