Ich greife das Thema nochmal auf...
Auf o.a. Grundlage wurde die Ratenzahlung per Beschluss aufgehoben. Gegen diesen Beschluss legte der Bezirksrevisor Beschwerde ein mit eben der Begründung, dass es an einem Antrag und auch der wesentlichen Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse mangele.
Die Beschwerdebegründung wurde der Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin zur Stellungnahme geschickt, worauf diese einwandte, dass es sich bei der Antragstellerin um eine 75-jährige Seniorin handelt. Die Raten wurden auch weiter gezahlt, um nicht in Verzug zu geraten.
Durch die zwischenzeitliche Erhöhung der Freibeträge zum vormaligen Überprüfungszeitpunkt käme nun keine Rate mehr heraus.
Mit selbigem Schreiben stellte die Verfahrensbevollmächtigte nun einen (nachträglichen) Antrag auf Überprüfung der angeordneten Ratenzahlung.
Wenn ich der Beschwerde des Bezirksrevisors abhelfe, habe ich das Rechtsmittel der Verfahrensbevollmächtigte am Hals und wenn ich nicht abhelfe, steigt er mir auf´s Dach.
Wie kann ich mich da verhalten?