Die Kosten stehen am Ende, unter der Unterschrift. Wenn die vorne (Seite 3) auch schon dabei sind, werden sie doppelt angesetzt. Entweder vorne ODER hintern. Wobei hinten eigentlich richtig ist.
Ich sehe es ja auch so, dass die Kosten nur hinten auf Seite 9 geltend gemacht werden können. Habe aber leider noch keine Norm dafür gefunden. Ich habe dem Gl-Vertreter (einen RA) bereits zwischenverfügt, dass die Kosten auf Seite 3 bei den bisherigen Vollstreckungskosten nix zu suchen haben. Er beharrt aber auf seiner Ansicht, dass das geht.