Wahrscheinlich muss es auch der § 35 sein.
Was mich aber verwundert:
Ich schreibe die Angehörigen (Standardtext) daraufhin an und bitte um Stellung eines Erbscheinsantrages.
woher nimmst du an der Stelle das Wissen , dass die Angehörigen auch Erbe und damit antragsberechtigt ist? Nur weil er in der SFA als Angehöriger eingetragen
Die Geschäftsstelle frägt das ZTR ab, sofern keine Testamente hinterlegt sind, oder auf der TA ein Testament angegeben ist, schreibe ich die womöglichen gesetzlichen Erben an. Die Standesämter schreiben ja dazu, ob es sich um Ehegatte oder Kind etc. handelt. Gleichzeitig fordern wir auf, dass Testamente abzugeben sind. Ich bin jedesmal überrascht, wie viele dann zur Eröffnung hereinflattern.
Anders liegen sie ewig in Schubladen, weil doch viele Bürger denken, dass würde reichen.