Vielen Dank für eure Hinweise!
Beiträge von Nerliner
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Hallo an die Profis,
ich habe einen Antrag der gemeinsam sorgeberechtigten Eltern eines 4-Jährigen vorliegen.
Sie begehren die Genehmigung der Auflösung einer mündelsicheren Geldanlage (VoBa, geerbt von Oma).
Die Anlage verliert wohl immer weiter an Wert derzetit.
Das Geld soll investiert werden in einen Immobilienneubau.
Mit Volljährigkeit soll das Kind das Geld zurückgezahlt bekommen.
Ich stehe auf dem Schlauch. Wonach ist diese Auflösung und Einsatz zum Neubau genehmigungsbedürftig?
Mein Kollege ist in der Vertretung schon in der Vorbereitung eine EPfl einzusetzen?!
Lieben Dank an euch!
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Hallo ihr Profis,
ich bin neu in der Materie und stehe auf dem Schlauch.
Es wird eine Genehmigung beantragt betr. einer Schenkung von Opa an den minderjährigen Enkel.
Geschenkt wird ein Geldbetrag - zweckgebunden zum Kauf eines Grundbesitzes.
Mir liegt ein Vertragsentwurf vor, in welchem sowohl der Verkauf des GB von einem Dritten an den Enkel als auch die zweckgebundene Schenkung von Opa an den Enkel beurkundet werden soll.
Nach welchen Vorschriften ergibt sich eurer Meinung nach das Genehmigungserfordernis?
Es wird gleichzeitig beantragt, einen Rechtsanwalt als Ergänzungspfleger einzusetzen.
Danke und Grüße
Nerliner