In deinem Fall reicht es hinzuzufügen, dass auch weiterhin keine Gründe dargelegt wurden, welche eine Erbunwürdigkeit rechtfertigen.
Beiträge von Eduardt
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andere Länder andere Sitten...
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Warum legst Du die Vollmacht nicht einfach vor?
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Wenn Du deine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis anstrebst und einfach ausscheidest, musst Du die Anwärterbezüge teilweise zurückzahlen.
Bei einem Wechsel des Bundeslands mit Tauschpartner nicht.
Auch hier gilt es einfach mit dem OLG zu sprechen. In Niedersachsen arbeiten da ein paar sehr freundliche Kolleginnen und Kollegen die Dir in der Regel keine Steine in den Weg legen wollen.
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Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter fällt mir noch ein.
Das macht bei uns der BeZi bzw. Rechtspfleger beim Amtsgericht.
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Wenn es nur noch eine Wohnungseigentumseinheit gibt, dann gibt es kein Wohnungseigentum mehr.
Durch die Bestandteilszuschreibung entfällt die dem Wohnuhseigentum immanente Zuordnung von Sondereigentum zu einer von mehreren Wohnungseigentumseinheiten.
Oder würdet ihr Eine "Aufteilung" eines Grundstücks in 1 WE vornehmen?
Der Besitz mehrerer WE in der Hand eines Eigentümers ist bei der Teilung nach 8 hingegen ausdrücklich gesetzlich zulässig.
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In wieviele Fällen haben bei Dir die Erben 3. oder 4. Ordnung die Erbschaft angenommen, wenn die Erben 1. und 2. Ordnung ausgeschlagen haben?
Der Betreuer braucht zur wirksamen Erbausschlagung die Genehmigung des Betreuungsgerichts. Bei 3 Resttagen hätte ich vorsorglich auch die Anfechtung aufgenommen.
Grundsätzlich kommt es auf die Kenntnis des nicht mit EV versehenen Betreuten an. Das dieser die Erbausschlagungsfrist kannte ist aber durchaus fraglich. Ich würde von der Wirksamkeit ausgehen.
Um was für ein Miteilsanteil geht es den? Haus? Weg?
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Unterrichtszeit bezieht sich auf Hildesheim also Niedersachsen, Hamburg und Schleswig-Holstein
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Unterricht ist in der Regel bis 13.15 und das lässt genug Zeit zur Nachbereitung.
Ich war bei 36 als ich das Studium zum Rechtspfleger begonnen habe. Selbst ich war nicht der Älteste.
Übrigens hatten bei uns alle Ü30 bestanden...
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Vor dem OLG Celle wurde mal vom Nachlasspfleger ein Vergleich über das Erbrecht geschlossen (1/2 an den testamentarischen Alleinerben und 1/2 an die gesetzlichen Erben) und ich sollte es genehmigen.
Habe die Genehmigung versagt, weil ich das Erbrecht der gesetzlichen Erben nicht feststellen kann, wenn das Testament wirksam ist und andersherum bei einem unwirksamen Testament die gesetzlichen Erben mir zu Recht vorwerfen würden, dass ich 1/2 ihres Erbes verschenkt habe.
Gegen meine Versagung gab es kein Rechtsmittel und in Ergebnis wurde die Unwirksamkeit des Testaments festgestellt...
Auch das OLG Celle war bei "unstreitigem" Sachverhalt scheinbar bereit falsche Erbscheine zu erteilen..
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Wie Araya richtig ausführt gibt es zwei Arten der Zustellung durch WM.
1. Als Nebentätigkeit für 2.50 € pro Zustellung
2. Als Dienstgang während der Arbeitszeit.
Zu der Überlastung des Justizwachtmeisterdienstes sag ich lieber nichts...
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Das FamFG und früher das FGG finden im Jura Studium und im Referendariat kaum statt. Es ist für mich daher durchaus nachvollziehbar, dass gerade Berufsanfänger deren Grundzüge nicht kennen und bei hohem Arbeitsdruck sich auch nur schlecht aneignen können.
Wenn dann die alten Hasen auch alles andere lieber machen als FamFG Verfahren und die jungen Richter nicht beim Rechtspfleger nachfragen, dann passieren leider solche Fehler.
Nach meiner Ansicht sollte das gesamte Nachlassverfahren 1. Instanz auf den Rechtspfleger übertragen werden. Der hat einfach die spezifischer Ausbildung.
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Die Auswahl des Postunternehmens dürfte nicht unter die richterliche Unabhängigkeit fallen. Richter dürfen sich auch nicht einfach auf Kosten des Gerichts bessere IT Geräte hinstellen...
Was Richter allerdings können ist in Eilfällen die Zustellung durch den Justizwachtmeister anordnen...
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Es ist auch zulässig die Klage von einem anderen Anwalt vertreten zu lassen, als von demjenigen der im außergerichtlich Verfahren auftritt.
Die VKH für Anwalt 1 dürfte nicht verweigert werden, weil Anwalt 2 im Rahmen der BerH tätig war und so keine Anrechnung möglich ist. Dies wäre zudem erst im VKH Verfahren zu problematisieren und dort ggf. unter der Frage von mutwilligen Kosten.