Hallo liebe Profis,
hier ist folgendes Problem:
A überträgt an B. Auflassungsvormerkung für B steht im GB und dies schon sehr lange Zeit. Auflassung wurde nie beantragt.
Nun soll eine Übertragung von B (für den die AV im Grundbuch steht) an C stattfinden und - wenn möglich - sodann zeitnah oder direkt von C auf D.
Wie bekommt man D oder, wenn das nicht unkompliziert möglich, erst mal C ins Grundbuch? Ich dachte an die Abtretung des Auflassungsanspruchs von B an C und dann von C auf D?????
Die Auflassung könnte alsbald erklärt werden, allerdings müssen die UB und die Erklärung nach BauGB wohl neu angefordert werden, da der den 1. Vertrag beurkundende Notar "schwierig" ist.
Ich weiß gar nicht, wo man da anfängt und auf was man achten muss. oder sollte man eher die Auflassung (zwischen A und B) beim Notar erklären und dann einen ÜV von B auf C und dann von C auf D??
Ähnlich gelagerte Fälle sind hier schon zur Sprache gekommen.
Kann wer helfen? 🙏