Hallo an alle,
wir haben hier eine für mich bislang unbekannte Konstellation:
Kläger klagt gegen zwei Beklagte. Beklagter 1 hat RA A und Beklagter RA B. Das Verfahren endet mit einer Kostenquotelung: Kläger trägt 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner jeweils 20 %. Rechtsanwalt C vom Kläger reicht eine Vergütung mit 3.000€ ein, RA A beantragt eine Vergütung mit 2.000€ und RA B beantragt ebenfalls eine Vergütung mit 2.000€.
weil es ja zwei getrennte RA sind muss ich doch zwei KFBs nach § 106 ZPO machen oder ? Worin jeweils die Kosten der jeweiligen RA normal aufgeführt ist sind oder muss ich die Kosten des Klägervertreter aufteilen auf 1.500€ ?