Beiträge von Rechtspflegerneuling

    Hallo an alle,

    wir haben hier eine für mich bislang unbekannte Konstellation:

    Kläger klagt gegen zwei Beklagte. Beklagter 1 hat RA A und Beklagter RA B. Das Verfahren endet mit einer Kostenquotelung: Kläger trägt 80 % und die Beklagten als Gesamtschuldner jeweils 20 %. Rechtsanwalt C vom Kläger reicht eine Vergütung mit 3.000€ ein, RA A beantragt eine Vergütung mit 2.000€ und RA B beantragt ebenfalls eine Vergütung mit 2.000€.

    weil es ja zwei getrennte RA sind muss ich doch zwei KFBs nach § 106 ZPO machen oder ? Worin jeweils die Kosten der jeweiligen RA normal aufgeführt ist sind oder muss ich die Kosten des Klägervertreter aufteilen auf 1.500€ ?

    Hellooo,

    Kläger trägt 30% und Beklagter trägt 70% der Kosten. Im KFA macht der KL eine Aktenversendungspauschale in Höhe von 12€ geltend. Beklagter beanstandet diese und schreibt „die Aktenversendungspauschale war schon Gegenstand der Klage und kann nicht nochmal Gegenstand des KFV sein. Im KfA hat der KLÄGER eine GG angerechnet auf die VG. In der Klage hat er wirklich bei den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskostenn die Aktenversendungspauschale angesetzt. Die Einwendungen wurden dem Kläger zur Stellungnahme rausgeschickt, aber vom Kläger kam nichts.


    Würdet ihr die Kosten der Aktenversendungspauschale im KFB kürzen? oder antragsgemäß festsetzen. Finde in der Literatur dazu kaum was

    Huhu, ich hätte wieder ein insolvenzrechtliches Problem:


    Es liegt ein Schreiben von der LOK vor worin um Mitteilung gebeten wird , ob es sich bei den GK um eine Insolvenzforderung handelt. Zur Prüfung wurde es dem Rechtspfleger vorgelegt. Beklagter hat die Kosten des Verfahrens zu 50% tragen. Es wurde eine Sollstellung mit dem Betrag in Höhe von 2.000€ gestellt. Beklagter hat nie diesen Betrag gezahlt. Fällig war der Betrag im September 2022. Insolvenzeröffnung war im Juni 2022. Im Hauptsacheverfahren hat die Insolvenz keine Rolle gespielt.

    Nach meiner Erkenntnis handelt es sich um keine Insolvenzforderung gem. § 38 inso weil es erst nach Insolvenz Eröffnung war.

    Huhu, ich hätte wieder ein insolvenzrechtliches Problem:


    Es liegt ein Schreiben von der LOK vor worin um Mitteilung gebeten wird , ob es sich bei den GK um eine Insolvenzforderung handelt. Zur Prüfung wurde es dem Rechtspfleger vorgelegt. Beklagter hat die Kosten des Verfahrens zu 50% tragen. Es wurde eine Sollstellung mit dem Betrag in Höhe von 2.000€ gestellt. Beklagter hat nie diesen Betrag gezahlt. Fällig war der Betrag im September 2022. Insolvenzeröffnung war im Juni 2022. Im Hauptsacheverfahren hat die Insolvenz keine Rolle gespielt.

    Nach meiner Erkenntnis handelt es sich um keine Insolvenzforderung gem. § 38 inso weil es erst nach Insolvenz Eröffnung war.

    Hallo an alle,

    folgender Fall: Kfa § 106 zpo bzgl erster Instanz wurde gestellt, dann wurde Rechtsmittel eingelegt dann wurde das Verfahren zurückgestellt. Während der Berufungsinstanz ist die Beklagten Partei Insolvenz gegangen, und das verfahren wurde nach § 240 zpo unterbrochen. Berufungsverfahren wurde durchgeführt und Beklagtenanwalt reicht KFA bzgl 2. Instanz ein. Das Verfahren wird gemäß § 250 zpo weitergeführt. Anfrage beim Insolvenzgericht ob Inso Verfahren beendet ist gibt es keine. RA will unbedingt den Erlass des Kfb.

    Kann der kfb erlassen werden?

    Hallo, ich fange dieses Jahr im September mein Rechtspflegestudium in Schwetzingen an. Habe meine Zusage vor einigen Wochen erhalten. Ich weiß das Rechtspfleger beim Amtsgericht und bei der StA arbeiten. Beim AG ist es ja je Abteilungsabhängig. Aber zum Landgericht hab ich keine Information gefunden über die Tätigkeiten. Ich könnte mir nach dem Studium vorstellen, beim Landgericht zu arbeiten, weil es die übergeordnete Behörde ist.

    Was sind die Tätigkeiten eines Rechtspflegers beim LG ? Ich kann mir darunter nichts vorstellen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand der beim LG tätig ist/war von seinem Erfahrungen und Täigkeiten berichten könnte ?