Interessant dazu ggf. auch der Beschluß des LG Rostock v. 04.11.2003 (Rpfleger 2004 Heft 5 Seite 289).
Die hatten sich damals ebenfalls mit einem solchen SV beschäftigt und die EV als ausreichend anerkannt.
Ich denke auch, daß es auf den Einzelfall ankommt und man z.B. insbesondere den Wert des Nachlasses -wg. der Verhältnismäßigkeit- nicht unbeachtet lassen darf.
Anmerkung: Als mein Haus den Beschluß gelesen hatte, haben wir mit dem Gericht Kontakt aufgenommen, kurzerhand die angeblich fehlenden "Nachweise" aus dem Ausland beschafft und kostenfrei als Werbemaßnahme zu den NL-Akten gereicht.
Wenn also die ESA-Antragsteller sagen, daß sie nichts beschaffen können, muß das nicht heißen, daß ein Profi nicht doch noch Unterlagen bekommt. Leider gibt es aber dennoch genügend Fälle, in denen wirklich nichts zu machen ist, weil wirklich alle Kirchen- und Personenstandsbücher vernichtet wurden und auch keine Hilfsnachweise beschafft werden können.