Beiträge von DasKratzeis

    Ich bin aktuell in den letzten Zügen meines Studiums und komme aus NDS:

    Ich finde den Beruf des Rechtspflegers durchaus erfüllend und spannend. Als Fachjurist hat man durch das Studium und die gerichtliche Praxis Kenntnisse erlangt, die einem auch im Privaten helfen können. Hinzu kommt eine Bezahlung, die mit der Zeit durchaus für ein auskömmliches Leben reicht. Sicherlich ginge hinsichtlich der Bezahlung mehr, aber wer möchte nicht gern mehr verdienen? ;) Das Studium, zumindest für den Norden gesprochen, ist anspruchsvoll, bisweilen überfordernd, aber es lohnt sich mE dran zu bleiben.

    Zumindest in NDS ist es so, dass es zwar keine formale Übernahmegarantie gibt, jedoch praktisch es so ist, dass jeder, der das Studium besteht und übernommen werden möchte, übernommen wird. Grund sind eben die vielen Rentenabgänge in den nächsten Jahren und der bedarfsorientierten Einstellung von Anwärtern. Heißt, besteht jemand das Studium nicht oder geht freiwillig, so fehlt dieser in der Praxis auch. Und Abgänger während des Studiums gibt es immer.

    Nach dem Studium bleibt natürlich auch der Gang in die freie Wirtschaft. Banken nehmen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gerne, aber auch größere Kanzleien als Bürovorsteher oder auch Firmen, die mit Immobiliengeschäften zu tun haben, wie Energieversorger. Man kann sich auch nach einiger Zeit selbstständig machen, als Nachlasspfleger oder Betreuer bspw. Die Möglichkeiten sind mannigfaltig, man muss nur die Augen auf haben und sich Veränderungen zutrauen. Trotzdem sollte erwähnt werden, dass es zumindest in NDS so ist, dass man eine gewisse Zeit nach dem Studium im Landesdienst verbleiben muss, ansonsten können die gezahlten Anwärterbezüge anteilig zurückgefordert werden.

    Es gibt aber auch die Möglichkeit in der Justiz weiter Karriere zu machen. Sei es als Geschäftsleiter eines Amtsgerichts, in der Verwaltung beim OLG oder beim MJ oder wie schon erwähnt wurde als Amtsanwalt. An der FH in Meißen und an manchen Unis gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitend einen Master in öffentlicher Verwaltung zu machen, der einen für den höheren Dienst (A14 + ) befähigen würde. Das wäre auch eine Option.

    Mein Rat wäre: Das Studium so gut wie möglich bestehen, die Lebenszeitverbeamtung "mitzunehmen" und dann laufend zu schauen, ob es interessantere Optionen gibt, möglicherweise auch außerhalb des öD.

    PS: Wenn mich nicht alles täuscht, starten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in BW doch mit A10, statt A9. Das ist doch schon ne recht lukrative Nummer.

    Als jemand, der gerade seine Rechtspfleger(abschluss)prüfung wiederholen darf: Ja NDS übernimmt jeden, nur gibt es keinen Anspruch auf Übernahme.

    Also über die Übernahme solltest du dir keine Sorgen machen. Dein Fokus sollte zunächst auf das Bestehen der Zwischenprüfung und dann anschließend der Rechtspflegerprüfung liegen :)

    Falls du noch Fragen zum Studium hast, kannst du dich gerne melden :)