Ich fürchte ich brauche noch bisschen mehr Klarheit bzgl. der ehrenamtlichen Betreuer.
Wenn jetzt der im Januar 2023 bestellte Betreuer den Antrag auf die Aufwandspauschale stellt, dann kann ich – weil er ja die Sonderzahlung nicht ausdrücklich gemeinsam mit dem Antrag auf die Pauschale geltend gemacht hat – ihm auch nur die 425 EUR auszahlen? Soll ich ihn dann darauf hinweisen, dass ihm eigentlich 24 EUR mehr zustehen, die er nächstes Mal beantragen kann, sie aber aktuell nicht bekommt, da er sie nicht separat geltend machen kann (§ 5 Abs. 1)?
Und die „alten“ Ehrenamtler, die letztes Jahr den Antrag auf die Pauschale gestellt haben müssen tatsächlich gar nichts machen und bekommen automatisch die 449 EUR (§ 5 Abs. 2)?
Das kommt mir nicht richtig vor. Oder übersehe ich irgendwas? Über Rückmeldungen würde ich mich freuen!