Beiträge von TiNa88

    Hallo, ich habe die Familiensachen neu übernommen und nun eine Akte vorliegen, wo folgendes entschieden wurde:

    Antrag auf familiengerichtliche Genehmigung über Verkauf eines Hauses (Mündel war Miteigentümer zu 1/4). Kaufpreis insgesamt 50.000 €. Laut notarieller Urkunde übernimmt der Käufer sämtliche mit dem Rechtsgeschäft verbundenen Kosten. Der Verkauf wurde familiengerichtlich genehmigt und beschlossen, dass der Käufer die Gerichtskosten trägt. Verfahrenswert wurde leider nicht festgesetzt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Jedoch erfolgte die Zustellung des Beschlusses lediglich an gesetzlichen Vertreter und Notar. Nicht an den Käufer. Jedoch ist in der Urkunde eine Notarvollmacht enthalten.

    Sicherlich muss nunmehr erstmal der Verfahrenswert festgesetzt werden? Aus den Wertvorschriften vom FamGKG bin ich nicht ganz fündig geworden. Festsetzung über den Gesamtwert oder lediglich über den 1/4 Anteil?

    War das überhaupt möglich dem Käufer die Gerichtskosten aufzuerlegen? Ich hatte im Hinterkopf, dass in familiengerichtlichen Verfahren lediglich dem Kind, die Kosten auferlegt werden können, wenn dessen Vermögen über 25.000 € ist?!