Beiträge von Marina1

    Meine Kollegin hatte in der Eintragungsmitteilung über die erfolgte Auflösung den Liquidator aufgefordert, Belege über den Gläubigeraufruf vorzulegen. (Zur Erinnerung: angemeldet waren Auflösung und Löschung OHNE Liquidation). Jetzt, nachdem 3 Monate verstrichen sind, hat sie unter Fristsetzung von 3 Wochen den Liquidator aufgefordert, Belege über den Gläubigeraufruf einzureichen.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das richtig ist... Nach meinem Verständnis braucht es keinen Gläubigeraufruf, da das Erlöschen einzutragen ist, wenn das Finanzamt schlussendlich sein OK gibt?!

    Hallo,

    hier wurde die Auflösung und Löschung einer GmbH OHNE Liquidation angemeldet. Das Finanzamt hat der Löschung nicht zugestimmt, da noch nicht alle steuerlichen Angelegenheiten erledigt sind. Nach Rückfrage bei dem einreichenden Notar wurde einem Teil-Vollzug zugestimmt, dementsprechend haben wie die Auflösung eingetragen. Es sind seither 3 Monate vergangen.

    Meine Frage: müssen wir den Liquidator nun auffordern, einen Gläubigeraufruf beim Bundesanzeiger zu schalten? Nach meinem Verständnis kann die Gesellschaft doch einfach gelöscht werden, wenn das Finanzamt schlussendlich seine Zustimmung zur Löschung erteilt? Oder Gläubigeraufruf und Sperrjahr abwarten?

    Vielen Dank!