Hallo,
es geht um folgenden Sachverhalt; vielleicht hat ja jemand eine hilfreiche Idee.
Auf Beklagten-Seite haben wir 2 Streitgenossen. Gegen die Beklagte zu 2) wurde die Klage zurückgenommen, sodass zunächst der Beschluss erging, dass die außerg. Kosten der Beklagten zu 2) der Klägerin auferlegt werden. Im Übrigen wurden durch Vergleich die Kosten des Rechtsstreits gegeneinander aufgehoben.
Die angemeldeten Kosten der Beklagten zu 2) werden seitens des Klägers moniert, dass im Innenverhältnis gar keine Kostentragungspflicht seitens der Beklagten zu 2) besteht. Dies wurde auch von dem Beklagten-Vertreter bestätigt. Ist hier in dem Fall das Innenverhältnis überhaupt zu berücksichtigen? Solch eine Konstellation hatte ich noch nicht.