Beiträge von phielde

    Hallo,

    ich habe einen Antrag auf Neueintragung der folgenden Firma vorliegen: ... Beteiligungs-GmbH und ... Vermögensverwaltungs eGbR

    Gesellschafter ist einmal eine natürliche Person und die Beteiligungs-GmbH.

    Findet ihr den Firmennamen in Hinsicht auf die Haftungsbeschränkung der Gesellschafter problematisch?