In Niedersachsen erfolgt die Anmeldung der PKH-Raten zum Insolvenzverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft. Allerdings muss die Anmeldung durch das Gericht vorbereitet werden. Das heißt wir senden der GenStA das ausgefüllte Formular für die Anmeldung zu, welches dann wohl von der GenStA weitergeleitet wird. Das Formular wird bei uns (Landgericht) allerdings durch die Verwaltung ausgefüllt. Das heißt, dass der Rechtspfleger da eigentlich nichts mit zu tun hat (außer der Verwaltung die Akte zuzuschreiben).
Man bekommt dann eigentlich auch eine Rückmeldung von der Anmeldung zur Akte. Damit hat die GenStA aber nichts mehr zu tun, denn die ist ja nur für die Anmeldung zuständig.
und dann setze ich mir eine Frist, um zu schauen ob RSB versagt oder erteilt wird? oder wie ist da das weitere vorgehen :O