Genau das ist das Problem.
Aber zunächst zum Sachverhalt: Die GbR ist noch nicht eingetragen.
Ich habe das schon mal mit einigen Kollegen diskutiert. Der Titel lautet ja auf die Gesellschafter der GbR als Privatperson und Gesamthandsgemeinschaft.
Nach dem neuen Gesetz ist das Grundstück jetzt aber doch im Vermögen der Gesellschaft. Für Veräußerungsgeschäfte muss aber die GbR im Register eingetragen sein. Der Titel würde also eine Zwangsversteigerung gegen die ursprünglichen Gesellschafter bedeuten, obwohl das Grundstück doch jetzt garnicht mehr in deren Vermögen sondern in dem der Gesellschaft wäre.
Wenn dem so ist, wäre dann aber doch der ZV-Antrag nicht richtig oder der Titel müsste vorher umgeschrieben werden.
Vieleicht mache ich mir da auch zu viele Gedanken, aber wenn der titel nicht mehr auf den richtigen Grundstückseigentümer lautet, auch wenn der sich nicht durch Rechtsgeschäft sondern durch Gesetz geändert hat, sehe ich darin ein Vollstreckungshemmnis.