ich danke euch allen
Beiträge von Rechtspflegling1997
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Guten Morgen,
habt ihr mir vielleicht eine Seite bei der ich die im Grundbuch einzutragenden ausländischen Güterstände finden kann?
danke euch schonmal vorab
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Achso danke jetzt verstehe ich !!
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Ich habe in Randnummer 1247 Schöner Stöber noch gefunden : "Die Nutzung von Anlagen und Einrichtungen außerhalb des Gebäudes umfasst das Wohnungsrecht, wenn dies zum Wohnen wesensmäßig dazugehört”
Ebenso in Randnummer 1248 : " Das Wohnungsrecht kann auf einen unbebauten Teil des Grundstücks, zB einen Hausgarten, erstreckt werden, sofern nur das Wohnen der Hauptzweck der Gesamtnutzung bleibt (§ 1093 Abs. 3 BGB)."
Das würde doch bedeuten, es handelt sich gar nicht um eine solche Mischform oder stehe ich gerade total auf dem Schlauch?
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Hallo zusammen,
ich habe folgenden Antrag:
Die Berechtigten bewilligen hiermit die Löschung des eingetragenen Wohnungsrechts. Das Nutzungsrecht an Schuppen und Garten besteht fort. Eine Löschung des Nutzungsrechts wird ausdrücklich nicht bewilligt. Hilfsweise bewilligen sämtliche Anwesende die entsprechende Eintragung der Inhaltsänderung der eingetragenen Dienstbarkeit.
Eingetragen ist in Abt. II eine bpD bestehend in einem Wohnungsrecht sowie Nutzung an Schuppen und Garten.
Wie vermerke ich dies nun am Besten?
Schreibe ich nun in die Veränderungsspalte: Beschränkt persönliche Dienstbarkeit inhaltlich geändert nun: Nutzungsrecht an Schuppen und Garten.
Dazu das Wohnungsrecht in Abt. II röten? -> bpD bestehend in einem Wohnungsrecht sowie Nutzung an Schuppen und Garten.
Danke für eure Hilfe vorab.
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Hallo zusammen, ich soll einen Nießbrauch löschen.
Zur Löschung des Rechts genügt der Nachweis des Todes der Berechtigten.
Jetzt wurde mir von den Eigentümern des Blattes eine tschechische Sterbeurkunde vorgelegt.
Wie sollte ich nun weiter verfahren?
Danke vorab.
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Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Grundschuldbestellung, bei welcher der Gläubiger eine natürliche Person sein soll.
Kann mir hierzu jemand helfen?
Trage ich den Vor- und Zunamen und das Geburtsdatum ein?
Brauche ich auch schriftlich etwas, dass die Privatperson (Gläubiger) damit einverstanden ist?
Danke für eure Hilfe schonmal vorab.
LG -
Vielen lieben Dank.
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Hallo zusammen,
ich soll in vier verschiedenen Blättern jeweils einen Nießbrauch nach § 428 BGB eintragen. Die Jahreswerte sind alle verschieden.
Berechne ich hierfür jeweils die Summe für jeden Einzelnen oder kann ich alle zusammen berechnen?
Nach den verschiedenen Berechnungen wäre die Gebühr aus dem Gesamtwert aller Nießbräuche geringer.
Ich danke euch vorab !
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Hallo zusammen,
ich soll eine Grundschuld eintragen, bei welcher die Erben allerdings noch nicht im Grundbuch vor eingetragen sind.
A B C und D stehen im Grundbuch. A ist verstorben und B C und D sind die Erben. Als Nachweis habe ich einen Erbschein vorliegen.
Die Bewilligung für die Erteilung der Grundschuld haben B C und D abgegeben.
Hier müsste man aber doch erst das Grundbuch berichtigen oder?