Beiträge von JMM2019
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Das war halt genau mein Gedanke, ob das Rubrum im KFB zwingend wie im VU sein muss oder ob im Rubrum die Erben stehen können...Denn wie gesagt, im Kommentar steht ja, dass eine Rechtsnachfolgeklausel nicht möglich ist, wenn von Beginn an die "falsche Person" also die Verstorbene genannt wurde...
Danke für den Input...
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Der KFB wurde gegen die Beklagte erlassen, als diese bereits verstorben war. Er konnte dann natürlich nicht zugestellt werden und daraufhin wurde von der Gegenseite beantragt, die ZU an die Rechtsnachfolger zu veranlassen und eine Rechtsnachfolgeklausel erteilen. Also mein Problem ist, dass der KFB ja gegen eine bereits verstorbene Person erlassen wurde...
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Ich würde mich hier mal anschließen.
Die Beklagte ist vor Erlass des KFB verstorben. Somitkonnte dieser nicht mehr zugestellt werden. VU erging vor dem Tod...
Kl.-V beantragt den KFb an die Erben zuzustellen und eine Rechtsnachfolgeklausel zu erteilen. Begl. Abschrift des öffentl. Testaments wurde elektronisch übersandt.
Im Musielak steht zu 727 zpo, dass eine Umschreibung nicht möglich ist, wenn anstelle desrichtigen Schuldners von Beginn an eine falsche, verstorbene, Partei in Anspruch genommen wurde..
Irgendwie komm ich nicht dahinter, wie man da nun weiter vorgeht?