Änderung in der Geschäftsverteilung
Ich arbeite (bald) mit einer SE zusammen, die lediglich 2x die Woche (Dienstag, Mittwoch ganze Tage und jeden zweiten Freitag) arbeitet. Die SE bearbeitet mehr als 1/3 meines gesamten Aktenpensums. Ich befürchte, dass dies zu Problemen führen wird.
Bsp. Die elektronische Post wird bei uns morgens und gegen 12.00 Uhr abgerufen. Soweit so gut. Nur bleiben Eingänge meiner SE danach tlw. bis zum nächsten Dienstag unbearbeitet (jeden 2. Freitag frei) und ich bekomme (soweit die SE alles was liegen geblieben ist, am Dienstag abarbeiten könnte) dann tlw. frühestens erst am nächsten Mittwoch (also tlw. erst eine Woche nach EGVP Übermittlung durch den Notar) die Akten vorgelegt.
Über Szenarien wie Urlaubs- und/oder Krankheitsvertretung SE/Rpflgin mag ich gar nicht nachdenken.
Notare dürften bei Gesellschaftsgründungen, Eiltsachen, Einreichung von Listen der Gesellschafter (vergl. § 16 GmbHG ..."unverzüglich"....) wenig Verständnis dafür haben, dass dem Sachbearbeiter via EGVP übermittelte Eingänge tlw. erst nach einer Woche erstmals vorgelegt werden. Dienstaufsichtsbeschwerden wegen verspäteter Eintragungen (dich ich aufgrund später Vorlage nicht zu verantworten hätte) dürften sich hingegen gegen mich richten.
Ich denke, dass ich mich an die Verwaltung wenden und auf das Problem aufmerksam machen muss, da die Geschäftsverteilung in meiner Abteilung so erstellt und wohl trotz meiner Bedenken nicht geändert wird/werden kann.
Meine Frage/Bitte: Soweit ihr ebenfalls Bedenken hättet und die Geschäftsverteilung unglücklich findet - bitte, bitte Nektar (am besten Fundstellen, Rechtsprechung etc.) liefern, dass und warum Akten insbesondere im HR Bereich (EGVP) etc. nicht eine Woche liegen sollten, bis der SB sie vorgelegt bekommt.
Mglw. habt ihr Erfahrungen mit der Geschäftsverteilung und Teilzeitkräften in den SE? Freue mich über alle Meinungen! Vielen Dank