Warum soll denn der Erbschein eingezogen werden? Ein Erbschein bezieht sich auf hoffreies Vermögen.
Ein Hoffolgezeugnis kann beantragt werden um die Rechtsnachfolge für den im Grundbuch eingetragenen Hof im Sinne der Höfeordnung nachzuweisen.
Für die Einziehung eines Erbscheins ist das Nachlassgericht zuständig, für die Erteilung des Hoffolgezeugnisses das Lw-Gericht